Schließt Haftpflichtversicherung gemietetes (Surf-)Material ein?

6 Antworten

Es gibt keine Standardversicherung. Ob wann welche Schäden wie eingeschlossen sind, steht in den Unterlagen zur Versicherung.

Solang du dies nicht im Vertrag stehen hast ist es nicht mit eingeschlossen. Darunter fällt auch wenn du von jemanden vom Board geholt wirst oder du jemanden vom Board holst, etc eben solche Kleinigkeiten wo das geliebte Material zu Bruch geht.

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Schäden, die Du Dritten beim Surfen zufügst, sind versichert. Schäden, die Du an dem gemieteten Material verursachst, sind - wie andere Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen zunächst bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige Policen schließen solche Schäden jedoch zusätzlich mit ein, dann aber meist Summenmäßig begrenzt und / oder mit Selbstbehalt. Also: Police prüfen, ob Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen ausdrücklich eingeschlossen sind - sonst besteht kein Schutz.

Gemietete Sachen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden die du beim Surfen Dritten zufügst. Der Abschluss der Versicherung beim Verleiher ist also durchaus sinnvoll.

Schäden an gemieteten Sachen sind in der Haftpflichtversicherung prinzipiell nicht abgedeckt. Aber: keine Regel ohne Ausnahme! Es gibt ein paar wenige Tarife, bei denen die Versicherungsgesellschaft kulanzhalber solche Schäden bis zu einer recht geringen Höhe doch reguliert. Schau in deinen Versicherungsbedingungen nach oder rufe bei der HUK an, ob das für deinen Vertrag zufällig zutrifft. Wahrscheinlich nicht. Dann ist das Versicherungsangebot des Verleihers sehr sinnvoll.