Schlagloch - wer haftet?
Hallo,
am Samstag ist leider folgendes passiert:
Ich bin zum Friseur gefahren, habe nach einem Parkplatz gesucht und Just in dem Moment bin ich durch ein zugeschneites, nicht gekennzeichnetes, 16 cm tiefes Schlagloch gefahren.
Frontstoßstange muss komplett ausgetauscht plus alles neu lackiert werden.
Ein Freund war zum Glück dabei, hat alles dokumentiert und sogar der Polizei gemeldet. Leider hatten die keine Streife mehr frei und wir mussten, um sicherzustellen, dass mein Fahrzeug noch für den Straßenverkehr zulässig ist, zu einer nahegelegenen Werkstatt fahren.
Jetzt meine Frage: kann ich die Stadt haftbar machen? Ich habe zwar Vollkasko, aber deswegen dann in der SF Klasse zu sinken, ist mehr als ärgerlich. Es ist nicht nur gefährlich, sondern auch unzumutbar und unverantwortlich, denn wenn jemand dort rein fällt und sich etwas tut, wer haftet dann?!
Mein Versicherungsvertreter meint, die Stadt kann nicht belangt werden??
6 Antworten
Ist zwar ärgerlich, aber den Schaden wirst du schon selbst zahlen müssen.
Ggfs kannst dir das von deiner Vollkasko zahlen lassen, könnte aber mit Beitragserhöhung dahergehen…
Ich würde einen Anwalt fragen. Die Stadt hat eine Verkehrssicherungspflicht und haftet bei Schäden, die dadurch entstehen, dass z.B. Straßen nicht in Ordnung sind. Wenn da kein Schild auf Straßenschäden hingewiesen hat, dann muss man m.E. nicht mit einem 16 cm tiefen Loch rechnen, aber dazu gibt es sicherlich eine einschlägige Rechtsprechung
Mein Versicherungsvertreter meint, die Stadt kann nicht belangt werden??
Und wenn der das schon sagt, dann wird es auch so sein.
Die Stadt muss die Straßen alle paar Wochen kontrollieren. Wenn die sagen, dass innerhalb des letzten Kontrollzyklus alles noch ok war und die die Kontrolle auch nachweisen können (was sie immer können), dann sind sie raus aus dem Fall.
Wenn die Kommune vom Schaden an der Straße gewusst und nichts unternommen hat ist diese für den Schaden verantwortlich. Entsprechend würde ich dort anrufen und nachfragen ob denen das Schlagloch schon bekannt ist. Am besten ohne den Unfall zu erwähnen.
Das Telefonat aufnehmen ist nicht zulässig. Du kannst jedoch 3 weitere Personen dazu holen die es dann bezeugen können, dass die von der Kommune das gesagt haben.
Grundsätzlich einmal musst du schon selbst schauen, wo du hinfährst.
Und wenn du dir nicht sicher bist, solltest du lieber nicht reinfahren.
Ich habe das durchaus gelesen.
Ändert aber nichts an der Tatsache. Du bist auf eine schneebedeckte Fläche gefahren und wusstest nicht, was unter dem Schnee ist.
Ist dasselbe mit einer Pfütze. Da weiß man auch nie, ob ein tiefes Schlagloch drunter ist.
Es ist vollkommen weltfremd, von einem Fahrzeugführer zu verlangen, dass er auf einer Hauptstraße bei jeder Pfütze und jeder Schneefläche anhalten, aussteigen und den Untergrund auf Schäden prüfen muss. Auf die Weise schafft er in einer Stunde keinen Kilometer.
Hast du auch alles gelesen? Das Schlagloch war mit SCHNEE gefüllt, es war NICHT ersichtlich!