Wer würde bei einem Unwetter einen Hagelschaden zahlen, wenn man mit dem Privat PKW für einen Feuerwehreinsatz zum Feuerwehrgerätehaus fährt?
Muss man den Hagelschaden dann selbst bezahlen oder zahlt die Versicherung oder sogar die Feuerwehr?
5 Antworten
Da hast du reele Chancen. Frage mal bei deinem zuständigen KSA nach.
https://www.ksa.de/allgemein/angebote/_angeb_8kfz_ae.htm
...insbesondere:
Die Versicherung deines Träger Brandschutz, also der KSA. Grundlage ist das Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes wo so Sachen stehen wie "es dürfen durch den Einsatz bei der Feuerwehr keine Nachteile entstehen".
Man ist doch auf dem Weg zum Einsatz zum Feuerwehrhaus versichert, von der Feuerwehrversicherung des jeweiligen Bundeslandes.
Hagelschaden ist bei der Teilkasko gedeckt.
Die Haftpflichtversicherung des Landes wird darauf verweisen, dass du ja eine Teilkaskoversicherung hättest haben können. Außerdem wäre der Hagelschaden ja wahrscheinlich auch eingetreten, wenn du NICHT zum Einsatz gerufen worden wärst.
Grundsätzlich gilt aber Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Und die freiwillige Feuerwehr unterliegt im Einsatz der gesetzlichen Unfallversicherung
Und warum regelt das nicht der KSA?
Und schon wieder ignorierst du bestehende Antworten!
Deine Teilkasko zahlt das.
a) dann müsste ja auch die Krankenversicherung der Einsatzkraft einspringen, wenn es im Einsatz zu einer Verletzung käme... was nicht der Fall ist
b) nicht jeder hat eine Teilkaskoversicherung.
Deswegen ja seine eigene Teilkasko. Hat er die nicht, zahlt ihm niemand den Schaden.
Na gut, dann sage ich eben meinem Wehrführer, dass ich bei Hagelsturm nicht mit dem Auto zum Einsatz komme.
Dass ich aus Eigenschutz nicht zu Fuß komme, wenn es derartig hagelt dass das Auto Schaden nehmen kann, ist auch klar.
Und, auf einen wird die Wehr doch wohl noch verzichten dürfen, oder?
Wenn die Dorffeuerwehr, die gerne auch mal mit weniger als Staffelstärke dasteht, auf einen tagesverfügbaren AGT mit rettungsdienstlicher Qualifikation verzichten möchte, darf sie das gerne tun.
Wie kommst Du auf möchten, wenn Du da gar nicht erscheinst, dann werden die müssen dürfen.
Naja, da ich ja gesetzlich verpflichtet bin zum Einsatz zu erscheinen, andererseits mir aber auch kein materieller Nachteil aus dem Dienst bei der Feuerwehr geschehen darf, wird man ja wohl mit der Wehrleitung reden müssen, welche Option man im Zweifelsfall zieht.
Nö das macht der KSA.
Weist die Haftpflichtversicherung des Landes bei einer Verletzung im Einsatz auch darauf hin, dass man ja selbst krankenversichert sein muss?
Wieso hätte mein Auto in der heimischen Garage genauso einen Hagelschaden erlitten, wie auf dem Weg zum Gerätehaus?