Schlägerei Konferenz?

9 Antworten

War dieser "Jemand" ein Mitschüler? Dann auf jeden Fall.

Auch "außerschulisches Verhalten" kann von der Schule geahndet werden, wenn es Einfluß auf den Schulbetrieb hat

in NRW:

Außerschulisches Verhalten

Aus dem Sicherungszweck der Ordnungsmaßnahmen ergibt sich, dass außerschulisches Verhalten nur dann zur Verhängung einer Ordnungsmaßnahme führen darf, wenn es unmittelbar störende Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat und in einem unmittelbaren Bezug zum Schulbesuch steht, wie Angriffe auf Lehrer oder Mitschüler aus einem schulischen Anlass oder in schulischem Zusammenhang, Gewalttätigkeiten gegen Mitschüler auf dem Schulweg, Dealer-Tätigkeit oder Aufrufe zum Unterrichtsboykott.

Ein direkter Zusammenhang zum Schulverhältnis besteht insbesondere, wenn das Fehlverhalten unmittelbar in den schulischen Bereich hineinwirkt. Dies ist der Fall, wenn das Zusammenleben der am Schulleben Beteiligten durch das Fehlverhalten gestört oder gefährdet worden ist (...).

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/025_Schule/030_Schule_fuer_Eltern_und_Schueler-innen/Ordnungsmassnahmen/index.php

Jo, alles möglich. Ist sogar beim Anreiseweg der Schule alles rechtsgemäß, wenn die Schule dich dafür in die Mangel nimmt.

Was der andere getan hat, war kein Petzen. Es war "Hilfe holen". Gut, dass er das machen konnte, sag ich nur. Andere trauen sich oft nicht.

Das ist schon nicht mehr petzen, was "er" da gemacht hat.

Leider hat die Schule damit dann wohl nichts zu tun.

Hoffentlich geht er noch einen Schritt weiter und zeigt dich an.

DerHans  29.03.2019, 11:55

Wenn es auf dem Heimweg zu einer Verletzung kommt, hat die Schule da sehr wohl etwas mit zu tun. Das muss dann sogar der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden.

Nordseefan  29.03.2019, 12:18
@DerHans

WENN es auf dem Heimweg war, da steht aber nur nach der Schule, dass kann viel sein. Und Unfallversicherung ist noch mal was anderes als schulische Konsequenzen. Außerdem bezweifele ich auch (aber da kenn ich mich so gut auch wieder nicht aus) dass das dann als Unfall gilt

DerHans  29.03.2019, 12:20
@Nordseefan

Wenn jemand verletzt wird, muss ja erst einmal festgestellt werden, wer für diese Verletzung verantwortlich ist. Und dann muss die Schule zwingend einen Unfallbericht abgeben. Ob das dann als "Unfall" anerkannt wird, entscheidet nicht die Schule.

Acuh auf den schulwege wird sich die schule einmischenwen du andere schlägts!

Das ist keinn petzen was der andere tut sondern eine form sich gegen dich zu wehren zb wen du Stärkere bist!

Ab 14 kann er bzw seine Eltern dich auch anzeigen wegen Körperverletzung!

Auch außerhalb des Schulgeländes hat die Schule etwas dagegen, wenn Schüler Schlägereien organisieren.

Wenn der andere verletzt ist, muss das sogar der Schule mitgeteilt werden.