Schimmel im Schlafzimmer- Mietrecht- Mietminderung- Schadenersatz
Hallo zusammen,
ich hab gedacht ich sterbe gestern, als ich mein Schlafzimmer grundreinigen wollte. Ich habe mein Bett vorgezogen und DAS!! entdeckt!!! Ich hab gerade voll den Horror davor, was passiert. Meine Verwaltung habe ich schon angerufen und da kommt noch heute jemand vorbei, aber so wie ich Vermieter kenne, ist der Mieter schuld. :-((
Was mache ich jetzt?
Seit dem Einzug um Dez. 08 habe ich schwere Allergien und Asthma. Das Bett steht erst seit 9 Monaten da, vorher war alles frei und auch jetzt ist es nicht so, dass man meinen könnte es würde sich Feuchtigkeit dahinter bilden. Es ist quasi immer gut belüftet. Aber das Haus bzw. sind freistehend und meiner Meinung nach schon immer feucht.
Was mache ich, was kann ich verlangen, darin schlafen werde ich nicht mehr.
Bitte um Hilfe!!!

13 Antworten
Ursachen erkennen und abstellen; Symptome bekämpfen.
Ist es das Heiz-/Lüftungsverhalten (Kondensatbildung) oder liegt ein Bauschaden (eindringende Feuchte) vor?
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Bei einem Bauschaden ist auf jeden Fall der Vermieter in der Pflicht.
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Für das richtige Lüften gilt:
- mind. 2-3 mal täglich für 5 Min. stoß- und querlüften. Hierzu Heizung aus und alle Fenster auf. Bei Bedarf öfter!
- Im Winter lieber öfter, aber dafür kürzer lüften.
- Nach dem Lüften gleich wieder die Heizung an! Denn warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen, als kalte. Auch erwärmt sich die kalte, trockene Luft von draussen viel schneller als feuchte Luft.
- Erfolgskontrolle mittels Thermo-/Hygrometer (ab 15-16€)
- Feuchtigkeit nach dem Entstehen direkt durch Lüften entweichen lassen.
- Räume stets ungefähr auf ein Temperaturniveau halten. Nachtabsenkung um höchstens 3-4°C.
- Räume mit niedrigerem Temperaturniveau (z.B.Schlafzimmer) nicht durch die warme Raumluft anderer Räume mitheizen.
- Desw. keine Dauerlüftung durch Kippstellung der Fenster bei kalten Aussentemperaturen!.
- Keine Möbel an schlecht isolierten Aussenwänden stellen; ggf. mit 10 cm Abstand.
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Zur Schimmelbeseitigung die befallene Tapete anfeuchten, vorsichtig abziehen und noch gleich an Ort und Stelle in eine Plastiktüte entsorgen. Den Untergrund bei oberflächlichem Befall mit chlorfreiem Anti-Schimmel-Spray behandeln. Ist der Befall in tieferen Schichten vorgedrungen, muß der Putz weg. Alle Arbeiten mit Schutzausrüstung.
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Einen wirklich hilfreichen und kostenlosen Ratgeber zum Thema Schimmel und Lüften vom Umweltbundesamt findest Du hier: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2227.pdf
Rede doch ersteinmal mit dem Vermieter. Dieses "gehe sofort zum Anwalt" und "renne sofort zum Mieterschutzbund" kann ich nicht mehr hören. Ist es in der heutigen Zeit nicht mehr möglich sich vernünftig zu unterhalten? Alles andere kann doch nur die allerletzte Möglichkeit sein um ein Problem zu lösen. Solche Tipps braucht kein Mensch. Warum geht alle Welt davon aus das Vermieter Verbrecher sind. Jeder Vermieter hat schon aus Eigeninteresse heraus das Ziel eine Wohnung im vermietbaren Zustand zu halten. Auch wenn das Mieter nicht gerne hören: So eine Wohnung kostet nämlich verdammt viel Kohle. Und wer meint ein Vermieter würde sich in der heutigen Zeit die Hosen mit Kohle vollstopfen, in dem er Mieter ausbeutet, ist auf bildniveau angelangt. Also bitte, rede mit dem Vermieter, lass den Schaden untersuchen und es wird sich alles regeln.
Wenn das Bett direkt in der Ecke stand, oder ein Nachtschränkchen, ist die Luftzirkulation unterbrochen und die warme, feuchte Luft bleibt im Eckbereich stehen und kondensiert dort aus, weil im Eckbereich ein Flächenungleichgewicht herrscht und die äußere Kälte nach innen drängt. Beweisführung durch Temperaturmessung direkt in der Ecke. Dort müßte es kälter sein als rechts und links an den Wänden. Siehe (www.schimmelsachverstaendiger-bremen.de)
Je nach Ausgang, wird Dir wohl nichts anderes ünrig bleiben, als die Hilfe eines Anwaltes für Mietrecht in Anspruch zu nehmen. Bist Du Mitgleid in einen Mieterverein?. So wende dich an diesen.
Ist das ein EG-Zimmer? Wenn ja, muss festgestellt werden ob es sich um Erdfeuchte handelt oder um einen Heiz- und Lüftungsfehler. Bitte fragen Sie sich selbst ob das Zimmer ausreichend beheizt wurde und richtig gelüftet. Wer beispielsweise überwiegend die Fenster kippt, riskiert ausgekühlte Räume.