Schikane durch Jobcenter/ARGE bis hin zur Erwerbsunfähigkeit?

11 Antworten

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Lassen Sie sich die Ablehnung, den Antrag anzunehmen, mit der jeweiligen Original-Begründung schriftlich geben, damit Sie dagegen vorgehen können. (siehe Bescheid) Auch das Nicht-Bearbeiten eines Antrags ist ein Verwaltungsakt, der begründet werden muss. (Renn/Schoch 2005, Rz. 140) Sie können nur dann gegen die falsche Beratung vorgehen, wenn Sie nachweisen, dass die Beratungspflicht verletzt wurde und Ihnen daraus ein Nachteil entstanden ist. (BSG 29.10.2002 - B 4 RA 6/02a) Die Behörde hat eine umfassende Beratungspflicht, Informations- und Betreuungspflicht. (§§ 13-17 SGB I) Wenn falsch oder unvollständig beraten wurde und Sie dadurch Nachteile haben, ist die Behörde zur Korrektur verpflichtet. (Renn/Schoch 2005, Rz. 153) Sie können von der Behörde verlangen, dass dieser Nachteil "mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung, ausgeglichen wird." (BSG, Die Sozialgerichtsbarkeit 2002, 405) Sie müssen nachträglich so gestellt werden, als ob Sie einen Antrag gestellt hätten.

LosIndios 
Fragesteller
 13.10.2011, 13:41

Korrekt,das nennt man sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.Wenn man nachweisen kann,dass die Behörde falsch beraten oder Informiert hat,kann auch für die Vergangenheit rückwirkend Antrag auf Richtigstellung/Korrektur,amtsdeutsch "Überprüfungsantrag",gestellt werden,und zwar rückwirkend zu dem Datum,an dem die Falschberatung stattgefunden hat.Der Überpr.-antrag gilt dann so,als wäre er zu diesem Zeitpunkt gestellt worden.Die Falschauskunft muß man allerdings,wie gesagt,nachweisen können.Dann entfällt auch die Verjährung,die im jetzigen SGB-II-Recht nur das letzte Kalenderjahr erlaubt,was davor war,wäre dann verjährt(Also jetzt z.B. nur bis 1.1.2010,davor ist verjährt) Bei erfolgreichem Nachweis einer Falschauskunft der Behörde,hier ARGE,jetztiges Jobcenter,entfällt diese Verjährungfrist aber,die übrigens bis 2010 noch vier Jahre betrug!Jobcenter werden sich natürlich dumm stellen und auf Zeit spielen und Zermürbungstaktik anwenden,an einem "Fördern" sind Jobcenter in keinster Weise interessiert,diese Vokabel dient nur dem schönen Schein.Dann muß man erst einmal gegen den abgelehnten Überprüfungsantrag widersprechen(schriftlich)und dann,nach erneuter Ablehnung,klagen.Das hat dann meistens Erfolg.Wobei die ARGEn natürlich sämtliche Bearbeitungsfristen voll ausschöpfen werden!Die wären beim Überprüfungsantrag ein halbes Jahr(!),beim Widerspruch drei Monate.Deshalb ist es sinnvoll,vier Wochen vor Ablauf der Fristen schriftlich zu erinnern und mit dem Sozialgericht zu drohen mit Untätigkeitsklage,dann kriegen sie Angst.Und wenn man nachweisen kann,dass man sich durch die Falschauskunft mit den entsprechenden Folgen in einer Notlage befindet,kann man beim Sozialgericht Antrag auf Rechtsschutz stellen,um sofortige Bearbeitung/Antwort zu erzwingen.Ein ziemlicher Aufwand,aber ARGEN legen es darauf an und spekulieren darauf,dass man vorher in die Knie geht.Wer durchhält,hat mit weiteren Überraschungen zu rechnen,dafür haben die Jobcenter ihre Rechtsanwälte,bzw. Rechtsverdreher.

Ich bezweifle dass es sich um vorsätzliche Schikane handelt, eher um Inkompetenz.

So habe ich es selbst erlebt und du musst immer wieder selbst nachhaken, nachfragen und informationen anfordern.

Am besten holst du dir eine für dich zuständige Sachbearbeiterin. Die fragst du ganz einfach, an welchen Wochentagen sie immer erreichbar ist, und nächstes Mal, immer wenn du ein Problem/Frage hast, gehst du NUR zu ihr. Mit etwas Glück hast du dann nach einigen Treffen einen Ansprechpartner der einigermaßen den Überblick über deine Person hat und das auch der arge vermitteln kann.

Aber mach nicht den Fehler und lass dich von beamten zu beamten schicken, dann musst du immer wieder das gleiche durchkauen!

LosIndios 
Fragesteller
 13.10.2011, 15:22

Sklaverei braucht Schikane,anders würde Sklaverei nicht funktionieren.Wer hat HartzIV entwickelt?Ausschliesslich Vertreter der herrschenden Macht.Also Konzerne,Politiker des konservativen Lagers,neoliberale Beratungsfirmen u.s.w.Von den Betroffenen war keiner dabei.Soviel auch zur Demokratie in Deutschland. Also ist der Verdacht auf Vorsatz,ich denke,mehr als begründet.

ja tut es - leider wirst du mit deinem antrag zur grundsicherung quasi vor dem gesetz wieder 14 - also nicht voll geschäftsfähig...

als lektüre kann ich dir die sozialgesetzbücher sgb... empfehlen - google sie, schau, lese, staune...

...von wegen demokratie und vor dem gesetz gleich und menschenwürde... nix damit!

"die rechte, die der sieg uns gab, der sieg des rechts trotz alledem - die nimmt man sanft uns wieder ab, trotz sieg des rechts und alledem"... ist n alter song - werner lämmerhirt glaub ich...

gruss und freundliches wiehern, pony

Es gibt noch einen weiteren Weg der ARGE auf die Füße zu treten und die Sache von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen.

Wende dich ein deinem Bundesland an die Landesregierung. Und zwar an den: Petitionsausschuss.

Die Sache ist kostenfrei. Dort stellst du den Antrag das die Sache überprüft wird.

Dazu brauchst du nur den Sachverhalt schildern. Dann wird die Arge aufgefordert zu dem Vorgang Bericht zu erstatten und die Akten vor zu legen.

Und wenn sie da nichts vorlegen können, haben sie schlechte Karten!

Das ganze kostet dich den Aufwand an den Petitionsausschuss zu schreiben und das entsprechende Porto. Das ist alles.

Bei Gericht zieht sich die Sache lange hin, bis du einen Termin bekommst, an dem sie verhandelt wird.

Daher ist dieser Weg eine zusätzliche Alternative.

Danke für die Antworten! Ich bin also wieder 14 Jahre?Trotz mittleren Lebensalters?Na Danke schön,was für ein Kompliment!:) Ob es hilft,das SGB zu lesen,wage ich zu bezweifeln,denn selbst wenn man im Recht ist,bricht die ARGE/Jobcenter(immer diese vorsätzlich irreführenden Namensänderungen!)ebendieses eiskalt und läßt einen voll gegen die Wand laufen! Kürzlich im Fernsehen,dass nicht einmal das Bundesverfassungsgericht wirkliche Macht hat;die Regierung oder Ämter setzen sich einfach darüber hinweg und können nicht einmal belangt werden! Und das mit immer derselben Sachbearbeiterin bringt auch nichts;die habe ich schon zigmale in verschiedenen Fällen zu überzeugen versucht,ohne Ergebnis.Die haben ihre Vorgaben,wen sie als nächstes fertigmachen und da kommst Du nicht aus.Die haben auch Rechtsanwälte,die natürlich im Sinne der Jobcenter agieren:also gegen Dich! Von "Fördern" kann da keine Rede sein. Einen Hinweis kann ich aber bestätigen:Persönlich erscheinen und nicht nur Anrufen oder Briefe/mails ist am wirkungsvollsten.

pony  11.10.2011, 09:57

ja - sie müssen schon zusammenzucken, wenn du nur zur tür reinkommst...

was ist das denn: du brauchst ne genehmigung, wenn du umziehen willst, darfst ohne genehmigung nicht über nacht deinen landkreis verlassen, musst alle 3 monate deine kompletten kontoauszüge vorlegen...

sie können dir sogar deine sozialen kontakte kappen...

in nrw darfste nichtmal lotto spielen - per gesetz...!!!!

sie nennen dich kunde - aber was kaufstn du da? kannst ja ne miese beratung und mangelnde förderung nicht mal reklamieren...

sie wissen was gut für dich ist, weil du ja selber scheinbar zu doof bist und die verantwortung für dich nicht übernehmen kannst - wie bist du denn sonst in diese situation geraten??? (natürlich weiss ich, dass du nichts dafür kannst - aber dort wirds so ausgelegt als wärst du selber schuld...)

wat denn nu mit mündiger bürger???

ssteht alles im sgb 2 und 3...