Erwerbsunfähigkeitsrente zurückzahlen wegen Studium?

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Wenn Du während des Bezugs der Rente studierst ist das Deine Sache, nur beim Arbeiten kann es Probleme geben. Du bekommst auch keine Garantie, dass die Rente so lange läuft, wie Du studierst.Aber Du darfst studieren, wenn Du Rente bekommst.

Hallo dasistnett,

Sie schreiben unter anderem:

Erwerbsunfähigkeitsrente zurückzahlen wegen Studium?<

Antwort:

Liest man sich Ihre Zeilen aufmerksam durch, so kommen doch leichte Zweifel auf, daß es mit Ihrer Erwerbsminderung nicht so weit her sein kann!

Denn:

Gehen wir mal davon aus, daß Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, so haben Sie keinen Anspruch auf Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Das heißt:

Um eine volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten müßen Sie in der Regel auf irgendeine Art und Weise den Nachweis erbringen, daß Sie für alle Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden belastbar sind, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!

Leichte Tätigkeiten:

Darunter versteht die DRV z.B. Pförtner, Nachtportier, Museumswärter und viele weitere wie unter folgendem Link der DRV:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240ANL2

Meinen erlernten Beruf kann ich nicht mehr ausüben, eine Umschulung kommt nicht in Frage, und Jobcenter-billig-Angebote auch nicht. Ich will ein Bachelorstudium machen, und nach 6 Semestern die Rente abblasen, und mit dieser neuen Ausbildung im Beruf XXXX arbeiten. Mit derr EU-Rente finanziere ich das Studium, anders geht es nicht.<

Antwort:

Die volle Erwerbsminderungsrente ist, wie der Name schon sagt für Menschen gedacht, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, über 3 Stunden pro Arbeitstag belastet zu werden!

Die volle Erwerbsminderungsrente ist auf keinen Fall als Studiumsfianzierung gedacht, da läuft etwas gewaltig schief!

Wer in der Lage ist, ein 6 Semestriges Studium durchzuziehen, der ist auf keinen Fall voll Erwerbsgemindert!

Klar, dass ich das Vollzeitstudium der Rentenversicherung nicht auf die Nase binde.<

Antwort:

Das ist absolut falsch und bei Ihnen liegt ein radikaler Denkfehler vor!

Schauen Sie bitte in Ihren Rentenbewilligungsbescheid!

Dort finden Sie einen glasklaren Passus, daß Sie jegliche Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzeigen müßen! Andernfalls kann Ihnen die Erwerbsminderungsrente entzogen werden und Sie machen sich strafbar!

Bitte sagt mir wie ich mich am geschicktesten verhalte, ohne in Fettnäpfchen zu treten<

Antwort:

Kommen Sie schnellstmöglich auf den Boden der Tatsachen und Realitäten zurück!

Mich erreichen Tag für Tag total verzweifelte Anfragen von wirklich schwer kranken Menschen, welche oft nicht einmal mit einem GDB von 80 und noch höher eine Erwerbsminderungsrente bewilligt erhalten und jahrelang im Paragraphendschungel drangsaliert werden!

Das was Sie da aber berichten, das ist einfach Unglaublich!

Wenn es noch einen Funken Gerechtigkeit in unseren Systemen gibt, so darf das nicht wirklich war sein!

Machen Sie keinen Schritt, ohne sich mit Ihrer DRV-Rentenanstalt abzustimmen und lassen Sie sich alle mündlichen Vereinbarungen schriftlich mittels Bescheid bestätigen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

frag deinen Rentenversicherung, ob ein Studium Rentenschädlich ist. Aber mal im Ernst, wenn du das Studium abgeschlossen hast und eine passende Anstellung gefunden hast und dafür auch als "studierter" entlohnt wirst, dann kann es dir doch recht egal sein, wenn du was zurückzahlen musst. Andere gehen mit 40000 Miesen aus dem Studium und zahlen 15 Jahre lang das BaFöG zurück.

Als Studierter entlohnt wirst? Das wäre schön. In dem geplanten Beruf XXXXX ist ein Einstiegsgehalt von nur 2200 € brutto zu erwarten, das dann maximal auf 2800.- € brutto steigen wird. Da bin ich ruiniert bis ich ins Gras beiße wenn ich die "zu unrecht erhaltene" EU-Rente mehrerer Jahre zurückzahlen müßte.

google unter „Studium und Behinderung“

bei Aufnahme eines Studiums besteht nach § 60 Abs.1 Nr.2 SGB 1

Mitteilungspflicht gegenüber dem Rentenversicherungsträger.

Rente ist eine Sozialleistung und der RV-Träger ein Sozialleistungsträger (§§ 16 und 23 SGB I)

Erstmal finde ich es gut, dass du keine "Jobcenter-Billigangebote" annehmen möchtest. Damit würdest du dir dein Leben versauen. Ich habe sowas vor knapp 30 Jahren mal gemacht - das war ein schwerer Fehler.

Mein Tipp wäre: Dich telefonisch bei der DRV (oder wer dafür zuständig ist) zu erkundigen, ob du als Erwerbsunfähiger wirklich nicht studieren darfst. Aus deiner Frage lese ich allerdings heraus, dass du davon ausgehst, dass das nicht erlaubt ist.

Fakt ist, die Behörden Können mittlerweile alles perfekt kontrollieren. Vertuschen geht im Prinzip gar nicht mehr. Fakt ist auch, dass der Staat aufgrund der Verschuldung alles tut, um Geld reinzubekommen. Die Frage wäre, ob es Verfjährungsfristen für "Rentenbetrug" gibt. Danach würde ich erstmal googeln.

Darüber hinaus gibt es hier und da ehrenamtliche Sozialberatungsstellen, in denen du dich risikolos über deinen Plan informieren kannst. Vielleicht können dir die auch sagen, ob in der DRV wirklich geprüft wird, ob du studiert haben musst, um in einem bestimmten Beruf gearbeitet haben zu können. Nachdem du dich dort informiert hast, kann du deine Strategie neu ausrichten.

@Nordeichmole, Danke für die Tipps, ich werde mich anonym bei der DRV erkundigen. Andererseits, ein Vollzeitstudium mit diversen Praktika spricht eher für eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, und ich bin verpflichtet, jegliche Änderung meiner Gesundheit, die zum Wegfall der EU-Rente führen würde, der DRV unverzüglich mitzuteilen. Aber selbst wenn der Tatbestand "Betrug" nicht erfüllt oder verjährt ist, bleibt die allgemeine Verjährungsfrist für Rückzahlung eines Verrmögensschadens an die DRV 30 Jahre bestehen. Die Vorstellung, dass ich dann mit 67 eventuell eine Riesensumme zurückzahlen muß, bereitet mir etwas Magenschmerzen ...

@dasistnett

Die Vorstellung, dass ich dann mit 67 eventuell eine Riesensumme zurückzahlen muß, bereitet mir etwas Magenschmerzen ...<

Dann tranken Sie schon mal vorsorglich Magenbitter, wenns dann ganz Dick kommt!