Schichtzulage bei Urlaub?

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Wenn Du regelmäßig in Wechselschicht arbeitest und Du ohne den Urlaub auch in dieser Wechselschicht hättest arbeiten müssen, dann hast Du auch trotz Urlaub Anspruch auch auf die Zahlung der Zulage, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag nicht ergibt, dass in diesem Fall keine Zulage zu Gewähren ist.

Dazu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 24.03.2010 (Az.: 10 AZR 58/09).

Auch für den Fall, dass Du an einem Feiertag nicht gearbeitet hast, weil für Dich die Arbeit an diesem Tag eben wegen des Feiertags ausgefallen ist (und nicht, weil Du Urlaub genommen hast), ist Dir die Schichtzulage zu zahlen, wenn Du an diesem Tag in Wechselschicht hättest arbeiten müssen, wenn die Arbeit für Dich nicht ausgefallen wäre (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1).

Deine Annahme,

Normalerweise, bei Urlaub, müsste ich doch exakt die Zulage bekommen, jedoch versteuert....

ist also richtig!

Du solltest Deine Forderung gegenüber Deinem Arbeitgeber aber unverzüglich geltend machen, da sonst nach Verstreichen einer möglich Ausschlussfrist (evtl nur 1 Monat) der Anspruch verwirkt ist!

schnappi1234  19.07.2014, 12:15

Klasse! Das mu man wohl wissen um das prompt zu finden!

wuselant  20.07.2014, 13:58

Das zitierte Urteil des BAG und auch deine Antwort zielt auf das sogenannten Lohnausfallprinzip ab. Sofern tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt für die Bezahlung der Stunden das EFZG bzw. das per Richterrecht daraus entwickelte Lohnausfallprinzip.

Die Frage ist nun welcher Tarifvertrag bei seiner Firma einschlägig ist. So sieht bspw. das Tarifwerk iGZ/DGB in §6a nebst zugehörigen Protokollnotizen eine abweichende (nicht zwingend schlechtere) Berechnung des Arbeitsentgelts an Urlaubs- und Kranhkeitstagen vor (rollierende 3-Monats-Durchschnittsberechnung), womit die gesetzlichen Regelungen hier nicht greifen.

Familiengerd  20.07.2014, 14:21
@wuselant

Das ist richtig.

Auf eine vorrangig geltende vertragliche Vereinbarung - sofern es die denn überhaupt gibt - habe ich ja hingewiesen. :-)

Die Schichtzulage bekommst Du wahrscheinlich nur für tatsächlich geleistete Schichten. Die genauen betrieblichen und tariflichen Bedingungen liest Du bitte in Deinem Arbeitsvertrag. Wenn nichts festgehalten ist,frag bitte Deinen Betriebsrat,Vertrauensperson,Vorgesetzten oder den Personalreferenten(der dich eingestellt hat).Wichtig ist,du mußt so behandelt werden wie andere Kollegen in Deiner Subfirma. Im übrigen,solltest du noch jünger sein,muß dein Interesse groß sein,in ein direktes Arbeitsverhältnis,am besten in einem mittleren oder Großkonzern zu wechseln. Die Situation ist so typisch,die du schilderst,wenig Geld,Benachteiligungen,letztlich wirst Du ausgenutzt um einige wenige Konzerne reich zu machen..und gleichzeitig willst oder mußt Du da arbeiten um Schutz,Einkommen und Sicherheit zu haben. Ich wünsche Dir kurzfristige Klarheit in Deiner Frage und längerfristig ein besseres Arbeitsverhältnis! Trete ein für auskömmliche Bezahlung,sei gegen Outsorcing, und engagiere Dich ggf.politisch. Gerechter Lohn für gerechte Arbeit!

An gesetzlichen Feiertagen hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Zulagen bekommst du, wenn du an Feiertagen arbeitest. Hast du aber nicht. Also keine Zulage. Übrigens ist 'Urlaub' nicht gleich 'Feiertag'... Es gibt tariflichen (Erholungs)Urlaub und es gibt gesetzliche Feiertage. Das ist ein Unterschied.

Familiengerd  18.07.2014, 12:54
Zulagen bekommst du, wenn du an Feiertagen arbeitest. Hast du aber nicht. Also keine Zulage.

Das ist schlicht und einfach falsch - siehe dazu das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1!!