schenkungen rückgabe

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also das eine Schenkung ein müdlicher vertrag ist, ist mir klar

Dieser kann auch schriftlich geschlossen werden.

jetzt habe ich aber gelesen das bei verschenktem Möbiliar auch ein Schriftstück das die schenkung belegt benötigt wird

Wenn wir die Beweislage wie von dir gewünscht beiseite lassen, ist das falsch. Nur ein Schenkungsversprechen muss schriftlich erfolgen - und sogar notariell beurkundet werden.

wie sieht das ganze aus wenn ich Möbel bekommen habe unter der aussage das diese für mich gekauft werden und diverse belege mir übergeben wurden, müsste ich diese im streitfall zurück geben?

Nur in ungewöhnlichen Fällen wie grobem Undank, Verarmung des Schenkers etc.

Die Beweislage wolltest du ja beiseite lassen ... aber falls sie dich doch einmal interessieren sollte, lies §§ 1006 f. BGB

diesiebenraben  31.10.2013, 22:13

Schriftlich? ich will ja nicht als Spaßbremse dastehen, aber laut § 518 BGB muss ein Schenkungsversprechen notariell beurkundet sein, sonst ist es nichtig. Schreibt Ratirat ja auch. Vollzug der Schenkung heilt den Formmangel, sonst wäre Weihnachten ja immer die Hölle los bei den Notaren..... . Wenn du die Möbel bekommen hast und sie wurden laut Übergeber für dich gekauft, ist das Vollzug der Schenkung. Rückforderung nur wegen Verarmung des Schenkers oder bei grobem Undank. Hast du Möbel und Belege, gilt eine Eigentumsvermutung.

du schreibst "..für mich gekauft werden.." ; bist Du noch nicht im Besitz der Möbel, dann bist Du auch noch nicht Eigentümer. Sind sie bereits in deinem Besitz, dann bist Du Eigentümer und brauchst sie nicht zurück geben ausser groben Undank und Verarmung des Schenkers. im übrigen wie Ratirat

eine Schenkkung kann auch schriftlich erfolgen und je nach Höhe der Schenkung ist ein schriftlicher Schenkungsvertrag auch notwendig. Ich würde die Schenkung der Möbel schriftlich machen, wenn du jetzt schon das Gefühl hast, dass da i der Zukunft was schief laufen KÖNNTE. Schenkung zurück geben musst du nur, wenn du derer nicht würdig bist. wenn du also grob undankbar wirst, den den Schenker schlägst oder all sowas. Auch zurück geben musst du es, wenn man euch Sozialbetrug nachweisen kann. wenn die Sachen dir nur deshalb geschenkt wurden, damit der Schenker nmichts mehr hat und nun von einem Amt Geld bekommt.....