Schenkung eines Grundstücks unter Geschwistern - Wie werden Notarkosten berechnet?
Meine Eltern haben vor 10 Jahren ein bebaubares Grundstück an meinen Bruder überschrieben. Dieser hat sich mittlerweile entschieden, dort nicht zu bauen und ist bereit es mir zu schenken. Für die Ortschaft, in der sich das Grundstück befindet, gibt es noch keinen Richtwert bezüglich des Grundstückspreises, es muss also, zumindest nach der Information des Landratsamtes, noch ein Gutachter beauftragt werden. Werden die Notarkosten hier auch nach dem Grundstückswert berechnet, oder macht das einen Unterschied, wenn es sich um eine Schenkung handelt? Danke für eine Info!
1 Antwort
Für den Notar ist der volle Verkehrswert maßgebend, egal ob eine reine Schenkung oder ein "Kaufvertrag", bei dem der Kaufpreis offensichtlich unter dem Verkehrswert liegt, vorliegt.
Du solltest auch beachten, dass u.U. hohe Schenkungsteuer anfällt. Zwischen Geschwistern gibt es nur den allgemeinen Freibetrag von 20.000,-- €, alles darüber wird mit 15 % versteuert. Wenn der Verkehrswert über 95.000,-- € liegt, dann beträgt die Schenkungsteuer sogar 20 %.