Wie wird die bebaubare Fläche eines Grundstücks berechnet (Zusammenhänge)?

6 Antworten

Entweder durch konkrete Verhältniszahlen (GRZ oder GFZ, d.h. Grundflächen- und Geschossflächenzahl, d.h. Verhältnis der Flächen zur Grundstücksfläche, die im amtlichen Katasterplasn steht)

oder durch Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen ("Baufenster")

Steht alles in der BauNVO (Baunutzungsverordnung); die konkreten grundstücksbezogenen Zahlen im Bebauungsplan (§ 30 BauGB) oder abgeleitet aus der Umgebung (§ 34 BauGB - "Einfügungsgebot").

Bei einem Bebauungsplan regelt das die Grundflächenzahl. Oft ist diese mit 0,4 angegeben.

also darf bei der Kennzahl 0,4 auf einem z.B. 600m² großen Grundstück die Grundfläche des Gebäudes 240m² nicht überschreiten. Natürlich auch unter Einhaltung aller vorgegebenen verbindlichen Grenzabstände.

BauNVO, § 19 legt fest, daß nur ein bestimmter Teil der befestigten Fläche eines Grundstücks überbaut werden darf, die sog. GFZ (Grundflächenzahl).

GFZ 0,80 meint 80% der Fläche wären max. überbaubar.

Sie dient dem städtebaulichen Erscheinungsbild und berücksichtigt auch Geschossflächenanzahl, Dachform u.v.m. - also bei Bauamt rechtssicher Auskunft verlangen, was erlaubt ist.

G imager761

Dachform ist Gestaltungsrecht und hat mit BauNVO nichts zu tun.

Und GFZ ist die Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl heisst GRZ.

Seehausen hat bisher die genaueste Antwort zu Ihrer Frage gegeben und ist dabei auch noch technisch und baurechtlich korrekt. Nur eine kleine Korrektur, sollte im Baugebiet eine Bebauungsplan existieren sind Baulinien und Baugrenzen immer vorgegeben und in diesen darf die GRZ (Grundflächenzahl - gibt die prozentual überbaubare Fläche zur Grundstücksgröße an, z.B. 0,4 = 40%) ausgenutzt werden (und nicht wie Seehausen kommentiert "entweder GRZ/GFZ oder Baulinien/Baugrenze). Sollt kein Bebauungsplan existieren oder sollte dieser aufgehoben worden sein, gilt das man sich an der Nachbarbebauung orientieren muss. Am einfachsten ist aber wirklich im Bauordnungsamt der Gemeinde/Stadt/Kreis nachzufragen ob ein Bebauungsplan existiert, wenn ja für das gewünschte/vorgesehene Grundstück sich alle Angaben geben lassen bzw. Katasterplan anfordern (könnte Gebühren kosten). Sollte kein Bebauungsplan bestehen einfach einen vor Ort Termin mit Bauordnungsamt vereinbaren und absprechen was geht, was nicht geht. In manchen Kommunen gibt es auch eine Bauberatung, dort sollte man mit dem entsprechenden Lageplan auftauchen und alle Fragen und Wünsche besprechen.

In D glaube ich Wurzel(2) mal Gesamtfläche, korrigiert mich wenn das nicht stimmt einfach mal anrufen?

Glaube, Liebe, Blödsinn. Wer keine Ahnung hat sollte auch nichts antworten!