Nebenkosten beim Grundstücks-Verkauf - wie buchen?
Angenommen ein Unternehmen verkauft ein Grundstück mit Gebäude (wird im Anlagevermögen geführt).
Vor dem Eigentumsübergang (Nutzen und Lasten) auf den Käufer fallen nun Kosten an die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, z.B.: Notarkosten, Landesjustizkasse etc...
Lt. Kaufvertrag trägt der VERKÄUFER die Kosten.
Wird das einfach als Aufwand gebucht (Kto. Aufwendungen für Kapitalanlagen)?Oder muss ich das noch in der Anlagenbuchhaltung als Zugang buchen? Der Wert des Grundstücks/Gebäudes würde sich damit erhöhen und der Gewinn aus dem Verkauf dementsprechend mindern (kann ich mir aber nicht vorstellen...)
Ich denke Aufwand ist korrekt, aber jemand brachte die Idee mit dem Zugang/Aktivierung der Kosten ins Spiel....Falls es dazu einen Paragraphen im HGB gibt, wäre ich vollends glücklich.
1 Antwort
Diese Kosten werden nicht als Zugang zum Grundstück vor dem Verkauf gebucht, denn sie erhöhen den Wert des Grundstücks nicht. Aufwendungen für Kapitalanlagen kann nicht richtig sein, denn das Grundstück ist normales Anlagevermögen. hier kann es m. E. nur eine Möglichkeit geben: Je nach dem ist der Verkaufserlös erst einmal auf das Konto "Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen bei Buchverlustoder Buchgewinn" zu buchen, und die angefallenen Kosten werden gegen dieses Erlöskonto gebucht.