Schenkung bei Demenz?
Ist eine Schenkung trotz Demenz möglich?Kann mein dementer Vater (pflegegrad 4 und im Heim) mir seine Wohnung noch schenken.Neben mir gibt es nur noch meine Schwester die die Wohnung nicht möchte.Ginge daher die Schenkung wenn wir alle 3 diese abzeichnen?Kann ich zusatzlich einen Vertrag mit meiner Schwester aufsetzen über die Zahlung einer Summe X für Ihren Anteil?Ferner würde ich einen Vertrag aufsetzen wo ich die Übernahme der Kosten die Vater nicht zahlen kann ubernehme.Ginge dies so oder wie geht man vor?GrussMatthias
2 Antworten
Eine Schenkung bei Demenz ist nicht möglich. Da er, wenn er die Heimkosten nicht so bezahlen kann, sein Haus verkaufen muss könntest du es kaufen. Lasse dich am besten durch einen Rechtsanwalt beraten. Vielleicht gibt es die Möglichkeit das Haus zu übernehmen wenn du die restlichen Heimkosten trägst.
Eine Person muss in Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein, um eine Schenkung insbesondere so hoher Sachwerte wie Immobilien vornehmen zu können. Denn eine Schenkung ist eine einseitige Willenserklärung, für die Du in Vollbesitz Deiner geistigen Fähigkeiten sein musst. Und das sollte hier vermut-lich nicht mehr der Fall sein.
Erschleicht sich eine Pflegeperson bei weit fortgeschrittener Demenz eine solche Schenkung, solltet / müsstet Ihr nachweisen, dass der Vater aufgrund seiner Demenz nicht mehr in Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten war und die Entscheidung zur Schenkung nicht mehr frei treffen konnte.
Nachweisen könnt Ihr das zum Beispiel durch eine Bestätigung des behandelnden Arztes (Neurologen).
Ich kann die Whg also vorher nicht sichern durch Schenkung und muss mit dem Risiko leben ?!
Du kannst Dir zwar eine Immobilie per Vertrag schenken lassen. Zweifelt aber jemand an, dass der Vater im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten war, kann der Schuss schnell nach hinten los gehen.
Da unsere Familie ja nur noch aus uns 3en besteht kann dies ja eigentlich niemand anfechten. Wir wollten meine Schwester da bloß raus lassen damit der Grundbucheintrag nicht 2x geändert werden muss.
Welche Bedingungen muss so ein Vertrag erfüllen?
Da fragst Du mich ein wenig viel.
In unserer Familie hatten wir einen ähnlich gelagerten Fall (Vater bereits verstorben, Mutter hochgradig dement). Wir hatten (vorsorglich für einen solchen Fall) die Immobilie der Eltern bereits über 10 Jahre zuvor vom Notar auf uns Kinder überschreiben lassen, natürlich im Einvernehmen mit beiden Elternteilen.
Das heißt somit ist auch ausgeschlossen, dass sich eine Pflegerin im Heim dies erschleicht?!