Was passiert mit einer Schenkung bei Todesfall?
Vor knapp 9 Jahren ist mein Vater gestorben. Da meine Oma nicht will, dass meine Halbschwestern mit den wir nichts zu tun haben, einen Anteil an ihren Häusern erben, wenn sie stirbt hat sie mir und meiner Schwester kurz nach dem Tod unseres Vaters die Häuser geschenkt. Nun stellen wir uns die Frage ob die Häuser in die Erbmasse mit einfließen, da es meiner Oma zur Zeit nicht sehr gut geht und wir mal von einer 10 Jahresfrist gehört haben, dass erst nach 10 Jahren uns die Häuser komplett gehören, in den meine Oma noch lebt.
Danke im voraus :)
2 Antworten
diese jahresfrist betrifft nur die steuer. alle 10 jahre kann ein gewisser erbteil bereits bis zu einem bestimmten betrag steuerfrei übertragen werden - so kann die höchstgrenze bei großem erbteil erhöht werden ohne dass hier steuern bezahlt werden müssen.
was das erben angeht von halbschwestern (ich gehe davon aus, dass es die gemeinsame oma ist), würde ich mir eine beratung einholen oder zu diesem thema gibt es reichlich zu ergoogeln.
manchmal ist sparen an der falschen stelle nicht angebracht ;)
Richti, und noch ein Jahr zusätzlicher Pflichtteilsergänzungsanspruch aus abgeschmolzenem Schenkungswert :-)
Zunächst kann eure Oma ihre ungeliebten Enkel garnicht enterben: Vielmehr ging euer Vaters gestzl. Erb- und Pflichtteilsrecht am Nachlass seiner Mutter auf all seine leiblichen oder adoptierten Kinder, mithin euren Halbgeschwistern über, als er verstarb.
Richtigerweise fallen Schenkungen nach 10 Jahren nicht mehr in den Nachlass der Schenkungsgeberin. Innerhalb der Frist werden sie n. § 2325 (3) BGB ab dem zweiten Jahr nach Schenkung alljährlich 1/10 im Wert abschmelzend dem Nachlass hinzugerechnet.
G imager761
ja an sich sind die Halbschwestern schon lange testamentarisch enterbt aber ihnen steht ja trotzdem ein Pflichtteil zu