Scheiben getönt, Punkt bei Probezeit?

5 Antworten

Die korrekte Nummer im TBKAT lautet 319606

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat

Kostet 90€ zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen und gibt 1 Punkt im FAER.

Davon ist nur abzusehen, wenn eine ABG vorliegt, aus der hervor geht daß trotz Folie noch 75% Lichtdurchlässigkeit gegeben ist.

TomHR 
Fragesteller
 04.05.2018, 15:19

In einigen Foren habe ich bereits gelesen, dass sowas nur mit einem Verwarngeld bis 50€ geahndet wird + Das Fahrzeug bei der Polizeiwache vorzeigen

clemensw  04.05.2018, 15:37
@TomHR

Es gibt immer einen Ermessensspielraum des Beamten - aber niemand wird dir garantieren, daß der in deinem Fall auch genutzt wird. Die genannte TBNR ist auf jeden Fall der korrekte Tatbestand.

Es ist egal ob es eine Sichtbeieinträchtigung gibt oder nicht. Alles vor der B-Säule darf nicht mit Folien beklebt werden. Dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch anderen Staaten, solltest du auf die Idee kommen z.B. damit zum GTI-Treffen fahren zu wollen ;)

In DE sind Folierungen der vorderen Scheiben verboten. Du darfst dir an der Frontscheibe den Bleindkeil folieren und dann die hinteren Fenster+Heckscheibe, mehr nicht.

TomHR 
Fragesteller
 04.05.2018, 14:10

Danke für die Antwort, allerdings ist das nicht die, die ich mir erhofft habe...

Kamikaze2001  04.05.2018, 14:10
@TomHR

Kann ich mir denken... ;)
Wie bei so vielen Sachen, was Spaß macht oder toll aussieht ist leider verboten...

google doch einfach. bussgeldkatalog.org sagt einem alles was man je wissen wollen könnte über vergehen im Straßenverkehr

TomHR 
Fragesteller
 04.05.2018, 14:12

Bauartgenehmigung nicht mitgeführt/vorgezeigt. Gibt keinen Punkt, trifft auf mich zu. nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, trifft ebenfalls auf mich zu. Kein Punkt, Verkehrssicherheit beeinträchtigt trifft nicht auf mich zu, allerdings mit einem Punkt in FL

haltderda  04.05.2018, 14:13
@TomHR

was zutrifft und was nicht solltest nicht du als betroffener entscheiden. Das entscheidet immernoch die rennleitung und die von denen bestellten TÜV-Prüfer.

Der TÜV- Ingenieur sagt dir am Telefon, was alles erlaubt ist und mit welchen Umbauten die Zulassung des Fahrzeugs erlischt.

Wenn es mit einem Fahrzeug, das vorsätzlich verkehrsunsicher gemacht wurde, einen Unfall gibt, wird es ggf. richtig teuer. Die Versicherung könnte sich weigern, zu zahlen.

In dem Sinne: BOA EH MANN :-P