Schadensersatzforderungen bei Urkundenfälschung?
Darf eigentlich der Arbeitgeber es übertreiben und den Arbeitnehmer so richtig zur Kasse bitten, wenn er es irgendwann rauskriegt, dass der AN sich mit gefälschtenUrkunden an seinen Job durchgemoggelt hat. Wenn ja, wie weit darf er denn gehen? Alle abgearbeitete Löhne wieder zurückfordern (sodass man umsonst gearbeitet hat)?
LG
6 Antworten
Das ist ein Grund zur fristlosen Kündigung, und ja, wenn dem Arbeitgeber durch die Fälschung ein Schaden entsteht, kann und wird er diesen zurückfordern.
Schadensersatz muss natürlich auch begründet werden. Der Lohn, für den der Arbeitnehmer gearbeitet hat, steht ihm natürlich auch zu.
Schadensersatz könnte sich ergeben, aus der neuen Stellenausschreibung die notwendig wird.
Ich habe mal gehört, dass eine Einstellung (Prozedere von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung) eines hochqualifizierten Berufes bei renommierten Arbeitgebern sogar über 100.000 Euro kosten kann. Da kommen Einstellungstests, -gespräche etc. zusammen und das finanziert das Unternehmen allein. Das heißt, ich fälsche mal ein Diplom, moggle ich mich damit irgendwo rein, der Arbeitgeber erfährt irgendwann von dem Schummel und tritt an mich mit saftiger Forderung, die für das gesamte Einstellungsverfahren aufgewendet wurde, an mich heran??? Und gerade als armer frischgebackener Absolvent hat man bereits schon nebst zurückzuzahlendem Ausbildungsdarlehen auch noch 100.000 Euro Schulden oben drauf??? So eine saftige Forderung würde dann der lächerlichen Strafe nach 267 StGB von vielleicht 30 Tagessätzen gegenüberstehen.
Er kann Dir fristlos kündigen und er kann Dich wegen der Urkundenfälschung anzeigen und er kann Dich möglicherweise auf Schadensersatz verklagen - den Schaden müsste er dann beweisen können - aber sicher nicht alle Löhne zurückfordern, denn Du hattest ja offensichtlich so gearbeitet, dass ihm Deine fehlende formale Qualifikation nicht unmittelbar aufgefallen war.
Das wäre nur dann rechtens, wenn eine solche Strafe im Vertrag ausdrücklich vorgesehen wäre - daher ja der Name "Vertragsstrafe" - sonst aber nicht.
Der Arbeitgeber kann zwar das Gehalt nicht zurückfordern, er kann Dir aber die Kündigung aussprechen. Die Urkundenfälschung selbst fällt unter das Strafgesetzbuch
Schadenersatz setzt einen bezifferbaren Schaden voraus. Man kann nicht einfach irgendeine Summe als Schadenersatz einsetzen.
ok, lassen wir mal die Strafsache Urkundenfälschung beiseite, die Fragestellung richtet sich vorwiegend nach Ausbeutung des Arbeitnehmers. Ich kann mir aber ganz bestimmt vorstellen, dass der AG einen bzw. ersten Monatsgehalt nicht auszahlen wird, sobald ihm eine Vertragswidrigkeit ans Licht kommt. Nehmen wir mal an, man ist im ersten Monat beschäftigt, und kurz vor dem Monatswechsel deckt der AG die Unstimmigkeit auf. Eher er das Geld zu überweisen hat, schickt er dem AN die Lohnabrechnung, in dem der Monatslohn mit der "Vertragsstrafe" verzeichnet und verrechnet wird, also quasi Saldo NULL ist. Ist das zu Recht?