Schadensersatz, Shisha im Keller?

3 Antworten

Meines Erachtens ist die Benutzung des Kellers als Raucherraum durch einzelne Mieter nicht zulässig.

Im Gegensatz zur Wohnung, wo das Rauchen nicht verboten werden kann, zählen Keller als Gemeinschaftsräume.

Ihr müsstet mit dem Vermieter abklären, ob im Keller Rauchverbot ist. Eine entsprechende Regelung müsste im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung festgehalten sein.

Beweisfotos machen und Vermieter informieren.

Ja, sehr wahrscheinlich verstoßen die Jugendlichen damit gegen Hausordnung, Brandschutz und elterliche Regeln. Sonst würden sie das ja nicht im Keller, sondern in der Wohnung machen.

Aber hast du sie wirklich auf frischer Tat ertappt oder glaubst du nur, dass diese Jugendliche genau das dort unten machen?

Und ist es überhaupt ein trockener, gut belüfteter Neubaukeller? Bei einem Altbaukeller mit einer gewissen Grundfeuchte wäre dann nämlich die große Frage, ob die Lagerung der Babysachen dort wirklich erst durch den Rauch zum Problem wird und nicht bereits durch Feuchtigkeit und eventuell Schimmel...

Zudem sind Textilien, die für den direkten Kontakt zu Babies gedacht sind, in aller Regel ja doch waschbar, schließlich kommt bei so manchem Bäuerchen ja ein Schluck Milch mit hoch oder das Baby sabbert ein wenig oder nuckelt an irgendwas rum. Schaut da noch mal in Ruhe genauer nach! Dann könntet ihr diese Sachen waschen, Plastikteile gründlich mit Lappen und Spüli abwaschen und die Dinge dann doch in der Wohnung lagern, so, dass ihr sie nutzen könnt, auch wenn die Teenies sich dort zum Rauchen verkrümeln :). Das könnte nämlich eine langwierigere Auseinandersetzung mit Vermieter, Eltern und den Teenies an sich werden und so lang wollt ihr ja sicher nicht auf die Nutzung des Kinderwagens oder der Babyschale verzichten, oder?