Im Dachboden von Mehrfamilienhaus Gegenstände entwendet und unerlaubt geraucht. Wie kann man vorgehen?

3 Antworten

Ich kann deinen Ärger gut verstehen. Mich würde es auch ziemlich sauer machen, wenn so ein Junge einerseits ein Risiko wegen der Brandgefahr darstellt und andererseits auch noch dreist die Matratze entwendet und niemand macht etwas dagegen. Die Eltern werden vermutlich nicht mehr auf ihn einwirken können. Und weil er noch so jung ist, wird auch die Polizei nichts unternehmen können. Dir bleibt nur das Gespräch mit ihm oder den Eltern oder aber dir eine andere Wohnung zu suchen. Wie gesagt, ich wäre auch sauer, aber du kannst nun mal leider wirklich nichts gegen diesen Jungen unternehmen.

verwalter der WEG informieren, und warum wird  nicht abgeschossen ?  bei uns hat jeder auf dem Dachboden seinen Verschlag und da gehört ein schloss davor, genau wie im Keller da ist abgeschlossen.

Ansonsten gehört es in die Hausordnung.

Was sagen die eltern von dem Jungen, du must dich auch dort  beschweren und nicht alles gefallen lassen .

@Odenwald69:

Vielen Dank für deine Antwort!

Der Dachboden ist nicht abgeschlossen, es gibt auch keinen Schlüssel dafür. Es ist ein Schloss vor meinem Speicher, er hat es aufgemacht/aufgebrochen, genauso wie das, wo er sein Lager aufgemacht hat.

Der Vater sitzt im Gefängnis und die Mutter hat ihn, nach schon vielen Polizeibesuchen nicht unter kontrolle. Die sagt nichts dazu, obwohl er die Tat vor der Polizei zugegeben hat. Hatte vor mich bei ihr und ihrem Sohn zu beschweren und auf Schadensersatz zu bestehen, nur wollte ich wissen, ob ich das kann? Da er ja minderjährig ist und er in dem Haus auch wohnt...

@CandiceLeoni

Hallo, warum sollest du rücksicht nehmen ? anzeige bei der Polizei und einbruch wenn einer dein Schloss aufbricht. Ist nicht dein Kind... Der Dachboden muss abgeschlossen werden, wo gibt es den sowas in einer WEG sowiso. Ansonsten kann ja jeder wildfremde hochgehen . Ein schloss koset max 30 euro.

Wäre der Sohn 14 müßte die Polizei den Einbruch in Dein Abteil und den Diebstahl als Straftat aufnehmen und verfolgen. Da das Würstchen aber strafunmündig ist, müßte es eigentlich das Jugendamt einschalten. Ich nehme an, das Jugendamt kennt die Familie inzwischen schon einigermaßen gut. Dennoch ist es wichtig, dass das Jugendamt von allen diesen kriminellen Aktionen erfährt. nur so besteht überhaupt eine minimale Chance, dass noch irgend jemand dafür sorgen kann, dass aus diesem Kerl nicht bald ein gar nicht mehr zu bändigender Krimineller ohne Zukunft wird. Also, wenn die Polizei nichts macht, beim Jugendamt anzeigen.