Schaden am PKW durch Gartentor zahlt die private Haftpflichtversicherung?

3 Antworten

Du musstest nicht damit rechnen, dass er noch einmal rückwärts fährt, also trifft Dich kein Verschulden. Daher wird die Privathaftpflichtversicherung eventuelle Forderungen zurückweisen, und Du musst natürlich auch nichts zahlen. Den Schaden am Tor kann die Kraftfahrthaftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos regulieren, den Schaden am Auto trägt die Vollkasko.

  1. Für Schäden haftet in allererster Instanz der Verursacher.
  2. Ob ggf. eine Versicherung den Schaden reguliert, muss der Verursacher mit seiner Versicherung abklären. Dazu gehört vor allem eine Meldung an die Versicherung.

Schuld hast in dem Fall doch du. Wenn du mit deinem Freund zusammen lebst, zahlt die Haftpflicht nichts. Dann ist das ein Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung der Eltern käme nur in Frage, wenn das Tor schadhaft gewesen wäre.