Ausgezogen und trotzdem NK-Nachzahlung!?

Anschreiben NK-Nachberechnung - (Mietrecht, Nebenkostenabrechnung) Betriebskostenabrechnung 2010 - (Mietrecht, Nebenkostenabrechnung)

11 Antworten

1.) Meines Wissens nac h muss diese 50% Regelung im Mietvertrag niedergeschrieben sein (wenn es sich um die reinen Heizkosten handelt und nicht um die Nebenkosten, die Biggi2000 erwähnt hat). Ist sie es nicht, und hat sie wurde sie bis zu deinem Auszug auch so nicht angewendet, würde ich die ganze Nachzahlung anfechten. Aber lies besser zuerst deine alten Abrechnungen durch. Vllt. war es schon immer so und dann muss du es wahrschl. leider hinnehmen, da du gegen diese Regelung nie vorgegangen bist.

2.) Die Nachzahlung der Nebenkosten 2010 war für viele ein Schock. Unter anderem sind Grundpreise und bestimmte Dienste fürs Haus gestiegen, so dass es natürlich trotzdem sein, dass deine Vorauszahlung nicht gereicht hat und die Summe gerechtfertigt ist.

Aus deiner Abrechnung kann man nichts erkennen. Die Bilder sind zu klein. Wende dich, wie else007 schon sagt, an den Mieterschutzbund. Oder an eine andere, sich mit dem Thema gut auskennende Institution.

Die meisten Nebenkostenarten (Hausreinigung, Hauslicht, Hausmeister, Versicherungen, Grundsteuer, Müll, etc.) werden nach dem Verhältnis der Wohnflächen umgelegt. Dabei ist es ohne Belang, ob du die Wohnung genutzt hast oder nicht.

Etwas anders sieht es bei den Heizkosten aus. Diese müssen nach der Heizkostenverordnung zu mindestens 50 % (…und höchstens 70 %) nach dem individuellen Verbrauch verteilt werden. Der Rest wird wiederum nach dem Verhältnis der Wohnflächen verteilt.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass das auch in deinem Mietvertrag so geregelt ist. Schau noch mal genau nach. Doch selbst, wenn dem nicht so sein sollte, gilt dieser Maßstab, da er verbindlich gesetzlich angeordnet ist.

Die Nachzahlung lässt sich durch zwei Effekte erklären. Zum einen durch den verbrauchsunabhängigen Anteil der Heizkosten, also die 50 %, die nach dem Verhältnis der Wohnfläche verteilt werden. Da zahlst du mit, auch wenn du nur ganz wenig verbraucht hast. Zum anderen dadurch, dass die Heizkosten vor allem in den ersten drei Monaten sehr hoch sind (Gut 50 % des gesamten Jahresverbrauchs fällt von Januar bis März an), du aber trotzdem nur die normalen Vorauszahlungen geleistet hast, also gut 30 %. Normalerweise gleicht sich das dann im Sommer aus, wenn bei geringem Verbrauch auch die normalen Vorauszahlungen geleistet werden. Zieht man aber wie du Ende März aus, kommt eigentlich immer eine Nachzahlung dabei heraus.

LG

C.

Kann grundsätzlich richtig sein, da du die Nebenkosten ja auch "im Sommer" zahlst und da quasi für den WInter ansparst. Im Winter verbraucht man pro Monat durchaus mehr, als man pro Monat einzahlt. Wenn du dann allerdings im WInter ausziehst, kommt es dann eben zu einer Nachzahlung.

pauschale Umlegung der NK mit 50% auf alle Mieter geht nicht. Wovon überhaupt 50%?

Die Heiz-und Warmwasserkosten müssen aus der NK rausgerechnet werden und diese teilt man auf: entweder 50% Grundkostenund 50% Verbrauch oder 30/70%. Die restlichen NK müssen umgelegt werden in der Regel nach qm, Müll kann auch nach Personen umgelegt werden.

Du solltest im MV nachsehen wie das geregelt ist und wie es in der vorherigen Abrechnung gewesen ist und dann ggf. Widerspruch einlegen.

1.) Ist diese "Pauschal-Abrechnung" von 50% legitim?

Für Heizung und WW-Aufbereitung, gemäß Heizkostenverordnung, ja

2.) Muß ich nachzahlen, obwohl ich quasi keine Kosten verursacht habe?

Wieso keine Kosten? Neben den Heizkosten fallen ja auch andere Kosten an.