Finanzamt Anlage FB und FE1

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Eine Grundstücksgemeinschaft ist auch ein GbR. Sie hat sich nur einen anderen Namen gegeben, was steuerlich aber völlig egal ist.

Zu 2. erst die Überschrift über Zeile 17 lesen. Da geht es darum, nach welchem Verhältnis ihr den Gewinn aufteilt. Wenn ihr nicht nach eingezahltem Kapital aufteilt, dann füllt ihr Zeile 20 aus. Zähler 1 Nenner 2 bedeutet ihr macht Halbe-Halbe.

Zu 3. Die Anschaffungskosten werden gar nirgends eingetragen, den absetzen könnt ihr nur die Abschreibung.

Zu 4. Ihr braucht zusätzlich zu Feststellungserklärung noch eine Anlage V. Dort tragt ihr Einnahmen, Abschreibung und sonstige Werbungskosten ein. Je nach Bauart der Garage würde ich die Garage auf 20 Jahre abschreiben. Wenn das Finanzamt anderer Meinung ist, werden die Euch das mitteilen.

Gerade im Erstjahr solltet ihr ein Beiblatt machen, in dem ihr die Anschaffungskosten zusammenzählt (Kaufpreis, Notarkosten, evtl. Grundschuldeintragung) und dann den Wert der Grund und Bodens abzieht. Das gibt dann die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.

Im Anschaffungsjahr wird auf den Monat genau abgeschrieben. Die Abschreibung also entsprechend kürzen.