Finanzamt Anlage FB und FE1
Hallo,
haben folgendes Problem:
Ein Grundstück mit Garagen wurde 2010 mit Bruder zusammen gekauft. Es läuft nicht als Gewerbe sondern dient als Vermögensverwaltung
Jetzt sind folgende Fragen:
Sind wir laut Gesetz eine GbR oder eine Grundstücksgemeinschaft da es von 2 Personen zusammen gekauft wurde (Sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung). Beide haben dadurch kein Gewerbe angemeldet, ist nur eine Vermögensverwaltung - siehe Anlage FB Zeile 13 - 16
Vermietung der Garagen wurde ab 2011 durchgeführt, jetzt ist die Frage: Laut Anlage FB muss man in Zeile 18 Kapital eintragen - da die Garagen 2010 erst gekauft wurden und wie ist das da mit dem Kapital auszufüllen?
Wo werden die entsprechenden Anschaffungskosten für den Erwerb der Garagen eingetragen - klar ist das jeder die Hälfte der Kosten trägt aber unter welchem Punkt in der Steuererklärung muss das erfasst werden?
Wo wird die entsprechende Abschreibung eingetragen und wie hoch ist die Abschreibung bei einem Grundstück das nur mit Garagen bebaut ist?
Bitte um eine Antwort
Vielen Dank
1 Antwort
Eine Grundstücksgemeinschaft ist auch ein GbR. Sie hat sich nur einen anderen Namen gegeben, was steuerlich aber völlig egal ist.
Zu 2. erst die Überschrift über Zeile 17 lesen. Da geht es darum, nach welchem Verhältnis ihr den Gewinn aufteilt. Wenn ihr nicht nach eingezahltem Kapital aufteilt, dann füllt ihr Zeile 20 aus. Zähler 1 Nenner 2 bedeutet ihr macht Halbe-Halbe.
Zu 3. Die Anschaffungskosten werden gar nirgends eingetragen, den absetzen könnt ihr nur die Abschreibung.
Zu 4. Ihr braucht zusätzlich zu Feststellungserklärung noch eine Anlage V. Dort tragt ihr Einnahmen, Abschreibung und sonstige Werbungskosten ein. Je nach Bauart der Garage würde ich die Garage auf 20 Jahre abschreiben. Wenn das Finanzamt anderer Meinung ist, werden die Euch das mitteilen.
Gerade im Erstjahr solltet ihr ein Beiblatt machen, in dem ihr die Anschaffungskosten zusammenzählt (Kaufpreis, Notarkosten, evtl. Grundschuldeintragung) und dann den Wert der Grund und Bodens abzieht. Das gibt dann die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
Im Anschaffungsjahr wird auf den Monat genau abgeschrieben. Die Abschreibung also entsprechend kürzen.