Gemeinschafts-Sat-Anlage

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Merkwürdige Beschreibung.

Eine SAT-Anlage steuert einen oder ggf. mehrere Sateliten an und empfängt von diesem viele Signale kostenlos. Diese werden dann in das Hausnetz eingespeist, so dass jeder die gleichen Programme kostenlos erhält. Daher verstehe ich den Hintergrund für regelmäßig wiederkehrende Kosten und insbesondere der begrenzten Sendeplätze diesbezüglich nicht so ganz. Die Anschaffungskosten sind in der Regel einmalig und laufende Kosten entstehen kaum.

Kostenpflichtige Signale, welche über den Sateliten ebenfalls empfangen werden, können über einen entsprechenden Receiver entschlüsselt werden, wofür der Bewohner direkt bezahlt. Damit ist gewährleistet, dass jeder nur das (kostenpflichtige) Programm erhält, für welches er auch bezahlt hat. Das ist beliebig erweiterbar, sofern der Satelit die gewünschten Programme auch sendet.

Es gibt allerdings ein häufig missverstandenes Urteil des BGH bezüglich der Informationsfreiheit, wonach ausländische Mitbürger das Recht haben sollen, ihren Heimatsender zu sehen, wenn sie sich anders die Informationen aus ihrer Heimat nicht anderweitig beschaffen können. Das beinhaltet aber nur, dass die Möglichkeit vom Vermieter, bzw. Wohnungseigentümer eingeräumt wird. Wollen also ausländische Mitbewohner ihren Heimatsender sehen und muss deshalb ein anderer Satelit angesteuert werden (durch aufstellen einer weiteren Schüssel), so hat der Bewohner diese Kosten selbst zu tragen. Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft, wie auch der Vermieter sind lediglich verpflichtet den Fernsehempfang der deutschen (bzw. schweizerischen in der Schweiz oder österreichischen in Österreich) Sender zu gewährleisten und darüber hinausgehende Wünsche bestenfalls bei nachgewiesenem Informationsbedürfnis, zu gestatten.

Die Hausverwaltung ist verpflichtet, den Mietern Programme in deren Muttersprache zur Verfügung zu stellen. Nachrichten zum Beispiel müssen empfangen werden können, nicht nur Musiksendungen. Offenbar besteht das Problem darin, dass beim Einstellen der SAT-Anlage andere Programme nicht empfangen werden können, die bisher empfangen wurden. Die Programme müssen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Alternativ wäre zu prüfen, ob ihr nicht selber eine Schüssel anbringen dürft, die euch die gewünschten Programme liefern.

Immofachwirt  11.12.2012, 13:25

Die Hausverwaltung ist verpflichtet, den Mietern Programme in deren Muttersprache zur Verfügung zu stellen.

Nein, dazu ist weder die Hausverwaltung, noch der Vermieter oder die Wohnungeigentümergemeinschaft verpflichtet. Sie müssen gem. BGH-Urteil die Möglichkeit gewähren, sofern das Informationsbedürfnis nicht anderweitig erfüllt werden kann. Gewähren bedeutet aber keine Verpflichtung, sondern lediglich die Erlaubnis einen Sateliten mit einer ggf. zusätzlichen Schüssel anzusteuern, der diesen Heimatsender ausstrahlt, aufzustellen. Die gesamten Kosten hierfür sind aber von demjenigen zu bezahlen, der dieses Informationsbedürfnis hat. Meine Erfahrung ist, dass die meisten dann doch kein so großes Bedürfnis mehr verspüren, wenn man ihnen den Kostenvoranschlag präsentiert.

Abwimmeln ist das richtige Wort. Fakt ist: Als Eigentümer bezahlen wir für die Anlage mit. Alle anderen Eigentümer bekommen ihre Heimatsender, nur meine Frau bekommt Heimatsender eingespeist, für die noch zusätzlich bezahlt werden muss. Wie schon geschrieben, gibt es fast 100 türkische Musiksender. Mit welchem Recht, wird meiner Frau die Einspeisung ihres Heimatsenders verweigert? Begründung der HVW: Es stehen keine Sendeplätze mehr zur Verfügung. Es muss doch doch eine rechtliche Handhabe geben, oder zumindest ein Gerichtsurteil, das besagt, dass jeder Eigentümer einer Wohnanlage, das Recht hat seinen Heimatsender zu sehen, da er sich finanziell an dieser Anlage beteiligt. Hier wird doch mit zweierlei Maß gemessen. Ich bitte um Vorschläge, falls es welche gibt;-)

Das ist doch Ab wimmeln bei einer Gemeinschaftsanlage werden doch die Sender über eine art Kopfstadion umgewandelt hier ist es durchaus möglich etwas anderes einzuspeisen. Soweit mir bekant ist es sogar möglich dennoch zusätzlich das Gesamte Spektrum der Anlage das bedeutet alles was auf Astra kommt oder auch bei multifed weitere Satelliten komplett zugänglich zu machen