Muss mein Mieter (erstbezug nach Sanierung) bei Auszug nach 10 Jahren renovieren?

5 Antworten

Eigentlich nicht, die Lebensdauer  der Wände etc. ist abgelaufen, dafür hast du ja Miete bekommen. Bei den Mieterverbänden kannst du eine Liste bekommen über die Lebensdauer von Tapeten Bodenbelägen etc.

Auch in Standardverträgen von 2004 gab es Klauseln, die nach dem bewußten Gerichtsurteil (ca. 2009) noch gültig waren und somit den Mieter zu Renovierungen verpflichten.

Tipp: Geh zum örtlichen Verein Haus&Grund und leg denen den Vertrag vor. Ein geringer Mitgliedsbeitrag sichert Dir nicht nur für diesen Fall eine gute Rechtsauskunft, sondern auch für den Fall, dass der Auszug und alles, was damit zusammen hängt noch weitere Probleme bereiten wird. Schließlich bekommst Du für die Neuvermietung dort einen Vertrag, in dem alle Neuerungen (Gesetze und Gerichtsurteile) berücksichtigt sind.

Kommt darauf an was genau und wirksam vertraglich vereinbart ist.

Wie wurde denn nachweislich die Wohnung bei Mietbeginn übergeben?

sabwag 
Fragesteller
 09.08.2015, 22:05

Grundsanierung, Erstbezug 2004.

Wenn du es in den Mietvertrag mit reinpackst, klar.

sabwag 
Fragesteller
 09.08.2015, 22:09

Genau das ist eben nicht klar. Es steht im Mietvertrag von 2004, aber da gab es wohl Änderungen. Daher auch meine Frage.

Was steht im Mietvertrag?

sabwag 
Fragesteller
 09.08.2015, 22:08

Da stehen die Standardklaußeln, die bei Mietbeginn 2004 noch gültig waren. Ein Nachweis einer regelmäßigen Renovierung wurde von mir jedoch nie eingefordert. Außerdem steht im Mietverttrag, dass bei Auszug die Wohnung so wie bei Einzug übergeben werden muss.