Samsung hat mir aus versehen 2 Kopfhörer im Wert von 300€ umsonst gegeben?
Hi, ich habe mir das neue Samsung Galaxy a52 bestellt, man hat bei Bestellung kostenlos Kopfhörer im Wert von 150€ dazu bekommen(wenn man bis zum 29. bestellt). Als aber meine Lieferung heute ankam waren 2 Kopfhörer und mein Handy darin, ich habe also ein Kopfhörer zu viel bekommen. Sprich ich habe Ware im Wert von 650€ zum Preis von 350€ bekommen.
Meine Frage: Kann Samsung ein Kopfhörer zurückfordern oder kann ich beide behalten?
2 Antworten
Die Frage sollte sein: Wäre es moralisch zu vertreten, die Firma nicht freundlich auf diesen Fehler hinzuweisen?
Wenn Du Charakter besitzt, meldest Du das Versehen dort und wartest ab, was passiert. Frage Dich einfach, was Du Dir wünschen würdest, wenn Dir ein solcher Fehler unterlaufen wäre.
Das sehe ich anders. Denn den Fehler macht nicht der Konzern, sondern der Mensch, der wahrscheinlich für den Mindestlohn am Band steht und den ganzen Tag Kartons packt. Und der ist es auch, der sich am Ende für den Fehlbestand rechtfertigen muss. Dass Du das moralisch vor dir selbst vertreten kannst, finde ich bedauerlich. Aber so ist unsere Welt nunmal leider immer öfter. Schade, dass es Dir nicht gelingt mit gutem Beispiel voran zu gehen.
Letztlich merkt man an Deiner Fragestellung ja auch, dass Du Dir bewusst bist, Dich falsch zu verhalten. Alles, was Du abklären willst, sind mögliche negative Konsequenzen dich. Wie gesagt, ich finde solche Charakterzüge bedauerlich.
Ich finde es bedauerlich, dass du so etwas schreibst ohne die genauen Umstände zu kennen. Es gab bei meiner Bestellung viele Fehler, als ich kurz nach meiner Bestellung also am 17. März in die Bestellverfolgung guckte waren da tatsächlich auch 2 Kopfhörer kostenlos angezeigt. Am nächsten Tag war dann nur noch einer angezeigt und ich dachte es hatte sich nur um einen Anzeigefehler gehandelt. Als dann heute auch tatsächlich 2 ankamen war ich natürlich verwundert. Aber es war ja dann ganz klar nicht irgendein Fehler von einem Lagerarbeiter sondern ein Systemfehler (da mir ja für kurze Zeit auch 2 angezeigt wurden). Und wenn ein Weltkonzern wie Samsung es nicht hinbekommt sein System ordentlich zu programmieren kann ich das moralisch zu 100% vertreten.
Es bleibt dabei, dass Du DIch nicht richtig verhälst.
Da hast du recht
Solange Dich Samsung nicht auffordert, das zweite Paar Kopfhörer zurückzugeben, darfst Du es behalten. Da Du nicht Garant für das Eigentum/Vermögen des Verkäufers bist, besteht keine Verpflichtung, den Irrtum aufzuklären. Zivilrechtlich hat der Verkäufer einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung, den er bis zum Ablauf der Verjährung (31.12.2024) geltend machen müsste
Was ist wenn ich die Kopfhörer jetzt verkaufe und ich sie dann so gesehen gar nicht mehr zurücksenden kann?
Oder wenn ich diese schon benutzt habe und sie somit für Samsung praktisch wertlos sind?
Dann schuldest Du evtll. Wertersatz. Der reine Material-/Produktionswert dieser Kopfhörer ist aber viel geringer als der Bruttohändlerverkaufspreis. Ich gehe aber einmal davon aus, dass Samsung das gar nicht merken wird oder, wenn doch, denen der Aufwand zur Rückforderung viel zu hoch wäre.
Solche Fehler dürfen bei so großen Konzernen einfach nicht passieren, ich kann das moralisch sehr gut vertreten, in der Produktion kosten die Dinger sowieso maximal 20€