Samstag arbeit Pflicht?
hallo , kann mein Arbeitgeber Samstag als Pflicht anordnen, obwohl im Vertrag steht , dass ich nur eine 37,5 Stunde die Woche habe? Ich meine ja Frühschicht kann man ruhig samstags arbeiten , aber Nachtschicht??? Die haben selber ausgehändigt dass die das 3Tage vorher Bescheid sagen müssen wegen Samstag arbeiten, aber die machen das immer auf den letzten Drücker. & es steht auch dass man in der Nachtschicht und Spätschicht nicht kommen muss, sondern das es nur freiwillig ist, aber die sagen dass es Pflicht ist. Können die das einfach so??? Betriebsrat macht nichts und wenn man nicht kommt , bekommt man eine Abmahnung.
Die Stundenzahl ist erst mal egal. Welche Arbeitstage stehen bei dir im Vertrag? Und wo arbeitest du überhaupt? Ich bezweifle, dass im Vertrag steht "Nachtschicht ist freiwillig".
Firma , die haben ja extra ein Informationsblatt ausgehändigt wo das da steht. Stehen keine…
Wenn in deinem Vertrag Samstag nicht ausgeschlossen ist, dann ist Samstag ein ganz regulärer Werktag
aber wenn ich samstags Krankmeldung abgebe , dann wird mir das auch nicht bezahlt , ist das normal?
3 Antworten
Als Arbeitszeit wird die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 37,5 t Sunden vereinbart. Sie unterliegt tariflichen und betrieblichen Bestimmungen und kanne ntsprechend geändert werden. Der Arbeitnehmer ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen und der auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren tariflichen und betrieblichen Bestimmungen verpflichtet, in Tag- wie auch in Wechselschicht zu arbeiten, Kurzarbeit, Mehrarbeit, Nachtarbeit und Rufbereitschaft zu leisten sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen tätig zu werden,
Danach kann der Arbeitgeber das wohl verlangen, wenn es nicht andersweitig ausgeschlossen wurde.
Wenn vorgesehen ist, daß du an diesem Samstag arbeiten sollst, dann dürfte der AG auch zur Lohnfortzahöung dahingehend verpflichet sein.
Ok danke
mit dem Arbeitsvertrag dann ab zum Anwalt
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag dazu drin?
Als Arbeitszeit wird die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 37,5
Stunden vereinbart. Sie unterliegt tariflichen und betrieblichen Bestimmungen und kann
entsprechend geändert werden.
Der Arbeitnehmer ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen und der auf das
Arbeitsverhältnis anwendbaren tariflichen und betrieblichen Bestimmungen verpflichtet, in
Tag- wie auch in Wechselschicht zu arbeiten, Kurzarbeit, Mehrarbeit, Nachtarbeit und
Rufbereitschaft zu leisten sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen tätig
zu werden,
Ja ist laut dieser Beschreibung dann pflicht
Mir wird aber der samstag nicht bezahlt wenn ich krank bin und eine Krankmeldung abgebe, dürfen die das denn so??
Wenn der samstag verpflichtende arbeitszeit ist und du da ausfällst musst du dafür auch bei Krankheit bezahlt werden.
Und wenn ich samstags krank bin , wird mir das aber nicht bezahlt , dürfen die das denn auch ?