Sachkonto? Skonto Nachforderung?

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...solche gelegentliche Kleinbeträge wie Skonto-Nachforderungen sollte man ausbuchen, weil der Kosten-Aufwand für Buchhaltung und Anschreiben / Verwaltungsaufwand den Geldbetrag um ein mehrfaches übersteigt.

Macht keinen Sinn 5-10 € Kosten aufzuwenden, um 3,48 € einzutreiben.

"Solche Fälle" verärgert die Kundschaft.

Im laufenden Wiederholungsfalle bei immer dem selben Kunden, kann man in freundlicher Form an die Zahlungs-Vereinbarungen erinnern, wenn man es den glaubt tun zu müssen???

hundeversteher  09.10.2012, 15:40

Danke,

für den Stern als Hinweis das ich Dir helfen konnte.

Skonto heißt buchhalterisch das Konto. Bearbeitungsgebühren heißt buchhalterisch das Konto. Porto heißt buchhalterisch das Konto und Vorsteuer (wenn du steuer zahlen musst) bzw. Umsatzsteuer wenn du Steuer bekommst, heißt dass konto.

Ich gehe davon aus, dass du das o. g. als Ausgabe hast. Dann hast du einen Gesamtbetrag (jetzt erfunden) den du von bank oder Kasse bezahlst:

Skonto 3,48 Bearbeitungsgebühr 5 € Porto 5 € Vorsteuer (erfunden) 15 € an Bank 128,48

bzw. an Kasse

Tequilaxx 
Fragesteller
 10.09.2012, 11:39

''Skonto heißt buchhalterisch das Konto. Bearbeitungsgebühren heißt buchhalterisch das Konto. Porto heißt buchhalterisch das Konto und Vorsteuer (wenn du steuer zahlen musst) bzw. Umsatzsteuer wenn du Steuer bekommst, heißt dass konto.''

Also ich finde kein Konto das Bearbeitungsgebühren heißt? Und auf skonto (aufwandskonto) buche ich das wohl kaum? Bin leicht verwirrt von dem was du da schreibst...

Lissi7474  10.09.2012, 11:49
@Tequilaxx

In DATEV gibt es sehr wohl ein Konto was Skonto heißt.

Es gibt ja auch unternehmen, die gewähren 2 % Skonto, wenn die binnen z. B. 4 Tagen zahlen!

Es kommt auch auf den Bereich an. Bei Juristen ist das Bearbeitungsgebühren-Konto = Auslagenpauschale. Dann guck mal in der Liste nach, die für deine Firma relevant ist, wie das Konto genau heißt.

Also ich habe durch Ausbildung und Weiterbildung 4 JAhre Buchführung gelernt. Bin zwar kein Finanzbuchhalter, aber ich kann das.

hundeversteher  10.09.2012, 12:28

Wenn man Dich richtig versteht,

dann sollst Du nun den Geschäfts-Vorfall verbuchen, dass der Kunde eine Nachforderung von zuspät / zu viel abgezogenem Skonto + Bearbeitungsgebühr+Porto offenbar nun nachgezahlt hat:

-eine Skonto-NACHFORDERUNG von 3,48 € = erhöht die Verkauf/Umsatz-Summe aus Lieferung+Leistungen, incl. der 19% Umsatzsteuer -Schlüssel.

-erhöhter Bearbeitungsaufwand von pauschal 5 € = ERTRAG , ist/sind auf dem Konto "Sonstige Einnahmen, + Anwendung incl. 19 %Umsatzsteuer-Schlüssel" zu verbuchen, wenn kein extra eigens dafür vorgesehenes Konto im Kontenplan angelegt ist.

-Porto -,55 €. = ist hier eine Erstattung von zusätzlichen Briefportokosten und muss auf der Haben-Seite dem Aufwand-Konto "Porto-Kosten" gutgebracht werden, unter Berücksichtung des verminderten Steuersatzes welcher auf dem Konto im Rahmen der automatischen Buchführung ausgeführt wird.

Sollte es sich bei der Aufgabe um das "Lernen +Verstehen von Buchhaltung" beibringen hier nun handeln,

müsstets Du manuell alle Beträge auf die vorher einzurichtenden Planspiel-T-Konten entsprechend buchen.

Weil dabei keine automatische Umsatz-Steuer gerechnet und ausgeführt wird, musst Du die einzelne Beträge Dir anschauen,und berücksichtigen ob es Brutto-Betrag-Angaben (Betrag + mit dem jeweiligen Umsatzsteuer-Anteil) oder Netto-Angaben (Betrag = OHNE ) sind.

Wenn Du so einen Vorgang kapiert hast, wirst DU die Buchhaltung einfach verstehen können.

Völlig einfach, wenn man berücksichtigt das Skonto gewöhnlich abgezogen werden, und HIER ist es umgekehrt.

Schaffst DU bestimmt.