AirPods und Kabel als Kleingeräte (Steuer, Recht)?

1 Antwort

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften wie ein Konto bezeichnet wird und auf welches Konto man was exakt buchen muß - das wird weitgehend i. d. R. betriebsintern festgelegt - man kann einen Kontenplan aufblähen oder auch minimal halten; man sollte nur Sammelkonten mit x-beliebigen Buchungsinhalten vermeiden.

Wenn man EÜR ist, dann sollte man seinen Kontenplan analog zum EÜR-Formular der Steuererklärung gestalten, damit man nicht hinterher soviel Arbeit hat, das alles aus den Buchungen herauszusuchen, um die Summen entsprechend ins Formular einzutragen.

Die "allgemeine Definition" für das Konto "Kleingeräte" entspricht grundsätzlich denen der geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). Demnach gehören zur Gruppe der Werkzeuge und Kleingeräte alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, deren Anschaffungskosten aber 250 EUR (netto) nicht übersteigen.

Die von Dir angeführten Ausgaben kann man unter EDV-Kosten verbuchen (manche buchen solche Sachen auch auf Bürobedarf).

Im Grunde spielt das aber in der Praxis keine besondere Rolle - die steuerliche Auswirkung ist bei beiden Konten identisch - das ist dann auch unternehmensabhängig, wo man das gerne gebucht hätte - dem Püfer vom Finanzamt ist das letztendlich auch egal...

jkbms 
Fragesteller
 17.12.2021, 17:01

Vielen Dank. Wie ist das eigentlich generell? Wenn man etwas über die Firma kauft, von dem denkt, dass man es steuerlich geltend machen kann, es aber vielleicht nicht abgesetzt werden kann, ist das dann eigentlich strafbar oder ist das schlimmste, das passieren kann, dass der Prüfer den Kauf einer Ware als nicht absetzbar / abschreibbar deklariert?

DerSchopenhauer  17.12.2021, 17:08
@jkbms

Üblicherweise wird dann der Gewinn entsprechend um die nicht akzeptierten Kosten erhöht und nachversteuert und der in Anspruch genommene Vorsteuerabzug wird zurückgefordert.

Es ist ja oft genug zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen strittig, weil man unterschiedliche Auffassungen hat, was Betriebsausgabe sein kann oder nicht.

Das ist nicht strafbar.

Wenn das keine massenhafte Systematik hat, dann passiert nichts weiter - im Extremfall wird die Buchhaltung verworfen und es wird eine Schätzung vorgenommen - ggf. kann es sich auch um Betrug/Steuerhinterziehung handeln - ein Unternehmer hat eine erhöhte Pflicht, sich mit Steuersachen zu beschäftigen - er kann auch einen Steuerberater hinzuziehen.