Rundfunkgebühren gez-doppelt-bezahlt-rückerstattung?

1 Antwort

Ich nehme mal an, es handelt sich um an den Beitragsservice doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge. GEZ und Rundfunkgebühren gibt es seit 2013 nicht mehr.

Du kannst mit den entsprechenden Unterlagen, die deine Doppelzahlung nachweisen, selbstverständlich eine Rückerstattung beantragen. Allerdings sind Forderungen für die Zeit vor dem 1.1.2015 bereits verjährt. Im Antrag immer deine Beitragsnummer(n) angeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung