Rundfunkbeitrag zur Rückzahlung zurück bitten

4 Antworten

Wenn du tatsächlich zum 1.1.15 nicht mehr in einer eigenen Wohnung wohnst, sondern wieder bei deinen Eltern, kannst du dich zu diesem Termin abmelden, wenn deine Eltern den Rundfunkbeitrag zahlen. Bei der Abmeldung musst du allerdings die Beitragsnummer deiner Eltern angeben, damit der Beitragsservice so überprüfen kann, ob von deinen Eltern tatsächlich gezahlt wird. Da du dann für Januar und Februar 2015 nicht mehr beitragspflichtig bist, bekommst du die für diese Monate bereits gezahlten Beiträge automatisch zurückerstattet.

eine interessante Frage.... wenn sie das Geld per Bescheid festgesetzt haben gibt es einen rechtsanspruch.... viele zahlen allerdings freiwillig ohne einen Bescheid bekommen zu haben... das ganze könnte man IMHO sogar als Spende ansehen für die es keine Rückzahlungspflicht gibt....

aber genauer beantworten kann es die gez (bzw. deren Nachfolger)

Hallo Go1junge,

ich würde bei dem sogenannten Beitragsservice mal anrufen, bevor ich mich ärgere. Die Telefonnummer findest du auf dem Beitragsbescheid rechts oben. Überzeuge dich auch davon, ob du dich nicht vertust: In Berlin beispielsweise wird der Zeitraum Jan, Feb, März festgelegt, also immer so wie das Quartal. Weiß allerdings nicht, ob das bundeseinheitlich so ist. Falls ja, dann gäbe es bei dir womöglich gar kein Problem. Lg

Nein er hat nicht Recht :-) bei der Abmeldung hast du im Formular oder formfrei die Anschrift deiner Eltern angegeben, wo du ab dem 1.1.15 wohnen wirst. Ich dernke deine Eltern zahlen für ihren Haushalt und den Beitrag, den du voraus gezahlt hast bekommst du erstattet. Die werden noch antworten, da herrscht gerade Chaos :-)