Lohnt es sich Beschwerde gegen die überhöhten 8 € mahngebühren vom rundfunkbeitrag/GEZ Beschwerde einzulegen? Hat jemand Erfahrung?
Hallo
Ich habe manchmal die Zahlung für den/die Rundfunk/GEZ zu spät bezahlt und bekam jedes Mal gleich 8 Euro in Rechnung gestellt.
Diese habe ich auch immer bezahlt , jedoch habe ich jetzt gelesen dass 8 Euro völlig überhöhte mahngebühren sind , die unzulässig sind.
2-3 Euro wären angemessen, die ich auch ohne Murren zahlen würde.
Ich frage mich ob es sich lohnt dagegen Beschwerde einzureichen bzw um einen Beleg zu bitten der beweist dass die Mahnung einen Aufwand von 8 Euro hatte .
Hat jemand Erfahrung ?
6 Antworten
Wenn dann müsstest du Beweisen das der Aufwand/Kosten geringer war/sind. Und übrigens sind 8 € nicht viel.
Rechne einfach mal die Kosten selber durch. Der Buchhaltung fällt auf das du nicht gezahlt hast. Die Info geht weiter und dann muss die Mahnung geschrieben, gedruckt, eingetütet und Frankiert werden. Weiterhin muss der Brief noch an die Post übergeben werden und außerdem müssen die jetzt erneut die Buchhaltung kontaktieren, um zu überwachen ob die Mahnung dann auch wirklich gezahlt wurde.
Hinzu dann die anteiligen Kosten für Personal, PC, Software, Drucker, Toner, Papier, Briefumschlag, Porto, Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen dazu.
Du führst Kosten auf, die nicht mit aufgeführt werden dürfen . Strom , Versicherung , Das darf nicht berechnet werden. 2-3 Euro sind angemessen wie gesagt aber nicht 8
Ich danke dir aber für deinen Beitrag dazu , ich werde jetzt Lastschrift vereinbaren
Erteile denen doch einfach eine Einzugsermächtigung, dann werden die Gebühren automatisch von deinem Konto abgebucht und du riskierst keine Mahngebühren. Die Rundfunkgebühren sind in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
Vielen Dank , das werde ich machen
Es hat tatsächlich gar keinen Sinn, sich wegen der 8 € Säumniszuschlag zu beschweren. Die sind nämlich in den Satzungen der Rundfunkanstalten so festgelegt. Bei den Satzungen handelt es sich um Rechtsnormen, die ebenfalls Gesetzeskraft haben, aber qualitativ unterhalb einem Gesetz stehen. Alle Satzungen wurden erst von den zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten (Rundfunkrat und Verwaltungsrat) beschlossen, dann von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder (Staaatskanzlei oder zuständiges Ministerium) genehmigt und dann wie ein Gesetz im Gesetzesblatt veröffentlicht. Davon kann dich auch kein Gericht befreien, weil es an die Satzungsregelung gebunden ist. Deine Idee mit der Lastschrift ist sehr gut. Man kann innerhalb von 8 Wochen jede Lastschrift bei seiner Bank zurückholen.
Vielen Dank , das ist die beste Idee das stimmt - Lastschrift
Guten Tag 86StylePolizei,
nicht wundern, besser Du zahlst die angeforderte Summe. Sonst wird´s evtl. noch teurer.
Erfahrungen anderer Art: Zahle immer im voraus, bekomme dafür aber -unregelmäßig- Zahlungsaufforderung, da die dort einfach nicht richtig durchblicken...Telefonat ergab nie eine Übereinstimmung..nur "Stimmung".
Vielleicht hast Du mehr Glück!
..das kann ich gut verstehen. Bei Vattenfall (Strom) zahle ich ebenfalls immer im voraus. Fazit hier extra "Strafe" von (z.Zt.) 2,50 da Mehrbearbeitung. Lastschrift will ich nicht!
ich werde jetzt Lastschrift vereinbaren , ich hab mich da viel zu lange gesträubt denen Einzug zu erlauben
Mach doch einfach einen Dauerauftrag zu dem fälligen Datum, dann musst Du keine Einzugsermächtigung geben.
Sehe die Sache einmal anders. Du stehst in der Pflicht, eine Gebühr pauschal für Rundfunk und Fernsehen zu zahlen. (Ob dies nun gerechtfertigt ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.) Diese Gebühr hast Du termingerecht zu zahlen. Tust Du es nicht - zunächst einmal Dein Problem. Denn die GEZ bräuchte Dir noch nicht einmal eine Mahnung zu schreiben, sondern könnte diese Forderung gleich an ein Inkasso-Unternehmen weiterleiten. Und dort bezahlst Du dann deutlich mehr!
Das beantwortet leider meine Frage überhaupt nicht . Ich habe mich nicht über Mahnungskosten beschwert und auch nicht darüber dass ich diese Forderung sowieso unfair finde .
Ich hab gefragt ob es sich lohnt sich wegen der überhöhten Gebühren zu beschweren, weil 8 Euro unzulässig sind laut Gesetz . Da gilt nicht nur für die GEZ , Mahnkosten dürfen nicht utopisch hoch sein sondern angemessen
weil 8 Euro unzulässig sind laut Gesetz
Die Gebühren wären nur dann unzulässig wenn diese nicht tatsächlich entstanden wären.
Und 8,-€ sind schnell entstanden und ein Nachweis darüber kann der Beitragsservice gewiss belegen.
Wenn die Gebühren von einem Onkassounternehmen kämen, wäre das besser - dann bräuchte man die nämlich nicht bezahlen.
Danke für deinen Beitrag , ich werde jetzt Lastschrift vereinbaren , ich hab mich da viel zu lange gesträubt denen Einzug zu erlauben