GEZ-Gebühren Rückerstattung, wie anfordern?

6 Antworten

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- Schreib einen Brief.

- Schreib im Brief: "Ich habe von xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx Berufsausbildungsbeihilfe bekommen und war daher in dieser Zeit nicht Gebührenpflichtig. Ich bitte Sie mein Gebührenkonto für diesen Zeitraum zu entlasten."

- Leg einen Beweis dafür, dass Du in dem Zeitraum  BAB bezogen hast, bei.

Viel Erfolg.

Danke genauso eine Antwort habe ich gebraucht :)

So werde ich es machen!

ha ha, wer`s glaubt, wird selig... Erstens wird nur der befreit, der auch einen entsprechenden Antrag ausgefüllt hat und dieser dann auch anerkannt wird, und zweitens wird dies wohl kaum im Nachhinein möglich sein, denn für die Vergangenheit, also was geschehen ist, wird man ja wohl kaum einen Antrag stellen können.. (?!)

Mal abgesehen davon, daß die sich nur melden, wenn sie Geld wollen, und kaum Wert auf eine briefliche Konversation legen (schwer zu erreichen..), so sind die mit der gleichen Energie, nämlich an Geld zu kommen, genauso energisch, selbiges so möglichst nicht zu entrichten - auch im Nachhinein -, was nicht verwundert, wenn man sieht, wie die mit dem Geld um sich schmeißen -

 sie haben und handeln hier mit dem Recht des Stärkeren, was es sonst kaum in unserem ansonsten aufgeklärten demokratischen Rechtswesen mehr gibt - sozusagen ein Relikt aus alten Zeiten, als es dem Volk noch was zu vermitteln gab, was es sonst nicht gab - nämlich dem guten alten Volksempfänger...

@bachforelle49

Probieren werd' ich es trotzdem.

Also Update: habe gestern Post der GEZ erhalten (den Brief wie oben geschrieben, Nachweis + Formular hinzugefügt) muss diese jetzt für den Zeitraum rückwirkend nicht mehr zahlen! Hat sich also gelohnt es zu probieren.

Leider ist die GEZ da gnadenlos, Rückwirkend zahlen die eig. nix mehr aus. Sofern du aber jetzt alle notwendigen Bedingungen zur Befreiung der Gebühren hast stelle sofort einen Antrag auf Befreiung bei der GEZ, das Formular gibt es kosten los im Netz.

So einen Fall, wie du ihn beschreibst, hatte ich persönlich noch nicht.

 

Siehe hier:

http://www.rundfunkbeitrag.de/

Danke :) aber ich bin mit der Ausbildung schon fertig und er meinte ich könne es rückwirkend zurück bekommen, da ich noch alle Unterlagen von der BAB habe.. ich glaube zwar auch nicht wirklich daran, aber ein Versuch ist es Wert.

@BAAAAILEY

Ja, versuchen würd ichs aufjedenfall.

Aber man kennt ja die Tricks der GEZ :D

entscheidend ist, ob du noch bei deinen Eltern gemeldet bist und in deren Wohnung wohnst - als Familienmitglied

ansonsten bei Bezug von sozialen Mitteln im Falle des Bezugs einer eigenen Wohnung das Thema Beitragsservice Rundfunk mit Einbeziehen, weil das selbst von Ämtern interessanterweise oft erst auf An- und Nachfrage mit angegangen wird - im Nachhinein fällt das denn unter Vergessen und somit auch Vergessen, einen begründeten Antrag auf Befreiung zu stellen (rechtzeitig)

Du schickst deinen BAB-Bescheid in Kopie mit dem entsprechenden Antrag auf Befreiung: https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html an den Beitragsservice. Dann bekommst du einen Befreiungsbescheid, der seit einiger Zeit auch rückwirkend erteilt wird. Die dann von dir zuviel gezahlten Rundfunkbeiträge werden dir automatisch erstattet. Wenn sie dort noch kein Bankkonto von dir haben, solltest du ihnen mit dem Antrag das Konto mitteilen. Das ist alles!

Wenn du GEZ schreibst, beziehst du dich auf den Zeitraum bis 31.12.2012. Seit dem 01.01.2013 gibt es keine GEZ mehr und auch keine Rundfunkgebühren mehr.

Wenn du den Rundfunkbeitrag meinst, der seit 2013 erhoben wird, so schreib dies auch bitte, da es hierfür eine andere Rechtsgrundlage gibt!

Stell den Befreiungsantrag mit der BAB-Bewilligung rückwirkend für die entsprechende Zeit, schriftlich per Einwurfeinschreiben vorab per Fax/Email.

Ja ich meine natürlich den Rundfunkbeitrag..

ich denke das ist klar..

Das ist wie wenn man Tempo statt Taschentuch sagt.

@BAAAAILEY


Das ist wie wenn man Tempo statt Taschentuch sagt.

Ist es eben nicht in dem Fall.

Es ist das Vergleichen von Äpfeln und Birnen, denn für die GEZ gab es eine andere heute nicht mehr gültige Rechtsgrundlage als für den Rundfunkbeitrag.

Wenn tatsächlich noch Forderungen aus der Zeit der GEZ offen sind, kann man diese viel leichter abwehren, als welche die dem Rundfunkbeitrag zuzuordnen sind.

Du kommst wahrscheinlich nicht aus einem beruflichen Bereich wo fehlerfreie Terminologie entscheidend ist. Im jursitischen Umfeld aber z.B. ist das sehr wohl der Fall.

Ein Widerruf ist was anderes als ein Widerspruch. Eine Anfechtung ist etwas anderes als eine Kündigung. Eine Nicht-Erhebung von Steuern bedeutet nicht Steuerfreiheit, etc.