Rundfunkbeitrag Rechnung?
Hallo,
was mich momentan beschäftigt ist folgender Sachverhalt.
Wenn man von den Beiträgen befreit worden ist z.b. wegen Bafög, wird man am Ende hingewiesen das man die Gebühren zeitnah wieder begleichen muss.
Man bekommt ja dann wieder die Aufforderung die Gebühren zu bezahlen, im Laufe der neuen anrechenbaren Zeit, die typischen 3 Monate. Bis dahin ganz ok. Überweisung wird gemacht, ohne sich aber zum Lastschriftverfahren anzumelden.
Dann wird im nächsten Quartal keine Aufforderung gesendet für das neue Quartal, sondern es wird nur ein Festsetzungbescheid verschickt, indem steht das man, die Gebühren zahlen muss mit einem Säumniszuschlag. Gebühren wurden natürlich nicht gezahlt, da ja keine Aufforderung kam per Post. Nun ja. Soll man allen ernsten das selbständig überweisen auch ohne Überweisen. Klingt nicht wirklich bürokratisch korrekt.
Soweit ich weiß müssen die Behörden, immer eine Aufforderungen schicken, selbst wenn man es nicht per Lastschriftverfahren macht.
Blicke ich das irgendwas nicht?
5 Antworten
Soweit ich weiß müssen die Behörden, immer eine Aufforderungen schicken,
Nein, das müssen sie in den Fällen nicht, in denen ein Zahlungstermin im Gesetz bzw. im Staatsvertrag steht.
§ 7 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besagt:
Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.
Du bist selbst verantwortlich, Dich für die Rundfunkgebühren anzumelden, wenn der Grund für die Befreiung weggefallen ist.
Ein Feststellungsbescheid ergeht, wenn man schon länger als 4 Wochen mit der Zahlung des fälligen Rundfunkbeitrags in Verzug ist. Dann ist gleichzeitig ein Säumniszuschlag von 8 € kraft Gesetzes angefallen. Auch die Rundfunkbeiträge selbst fallen kraft Gesetzes in der Mitte des 3-Monatszeitraums an. Der Beitragsservice verzichtet in allen Fällen auf die Zusendung einer Rechnung, in denen der Beitragszahler schon einmal in Zahlungsverzug war. Nur für die Braven gibt es den Sevice mit der Rechnung.
Die müssen dir nicht alle 3 Monate ne neue Rechnung schicken sondern du musst das selbstständig alle 3 Monate überweisen. Ganz einfach. Du musst das schon selbst im Blick haben wann die nächste Zahlung dann fällig ist und selbständig dafür sorgen das du das Geld rechtzeitig überweist. Wenn nicht musst du eben draufzahlen (Säumniszuschlag). Wenn ich z.b. irgendwo etwas auf Ratenkauf mache, dann bekomme ich ja auch nur 1 Rechnung und muss selbstständig jeden Monat überweisen und so ist das bei der GEZ auch (nur das die eben alle 3 Monate fällig ist)
ok. Ich hatte das immer anders im Kopf, weil ich immer eine Rechung bekommen habe! trotz Lastschriftverfahren.
Ist wie bei der Miete. Lastschriftverfahren oder bei jeder Fälligkeit selbstständig überweisen.
Oder schickt Dein Vermieter Dir jeden Monat eine Aufforderung ???
Glaub' ich nicht.
Wenn Du so lieb bist, bekommst Du bestimmt auch regelmäßig Post vom Herrn Dr. Stefan Wolf.
doch. Ich bekomme immer einen handgeschriebenen Brief mit Siegel.