Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, was passiert?
Hallo. Hat schon mal jemand den Rundfunkbeitrag für ein Quartal nicht bezahlt ? Was ist dann passiert? Kam eine Erinnerung dass man nicht bezahlt hat? Oder kam gleich eine Mahnung ? Wenn ja wann und wie hoch sind die Gebühren ?oder kommt da gleich der Gerichtsvollzieher? Danke fürs antworten
4 Antworten
erst kommt eine Zahnungserinnerung ein bis 2 Wochen später eine Mahnung die bei weiterem nichtbezahlen entweder zu Inkassofirmen geht oder zur gerichtlichen Mahnung wird.
Und auch dann kommt noch kein Gerichtsvollzieher.
Wer den Rundfunkbeitrag für ein Quartal (genau handelt es sich um 3 aufeinander folgende Monate, die nicht mit dem Kalendervierteljahr übereinstimmen müssen) nicht bezahlt hat, bekommt zuerst eine Erinnerung, die kostet noch nichts. Dann folgt der Leistungsbescheid/Beitragsbescheid, mit dem wird ein Säumniszuschlag von 8 Euro erhoben. Danach kommt die erste Mahnung und dann eine zweite Mahnung (in manchen Ländern können auch Mahngebühren erhoben werden). Erst danach wird das Vollstreckungsverfahren eingeleitet, bei dem dann Gerichtsvollzieher, Stadtkasse oder Finanzamt (je nach Bundesland) nur gegen zusätzliche Kosten tätig werden. Zwischen den einzelnen Maßnahmen liegt immer ein Zeitabstand von 6 Wochen. Nur wenn die Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos bleiben, wird die Forderung an Creditreform Mainz (Inkassofirma) weiter geleitet. Wer den fälligen Rundfunkbeitrag länger als 6 Monate ganz oder teilweise nicht leistet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden kann. Du hast also nach der Quartalsmitte noch ca. 10 Wochen Zeit, um die geschuldeten Rundfunkbeiträge zu zahlen, ohne dass zusätzliche Kosten auf dich zukommen.
Es wird eine Mahnung geben und es werden 8,- € Gebühren erhoben.
Der Gerichtsvollzieher würde frühestens kommen, wenn ein Beitrags- und Gebührenbescheid ergangen ist und dieser nach 30 Tagen ohne Einspruch oder Zahlung bestandskräftig geworden ist.
Ne, du musst das dann einfach nur Rückwirkend zahlen, du bekommst erstmal nur eine Mahnung.
Inkassobüro sicher nicht, auch vom Gericht wird da nichts kommen.
Der Beitragsservice als Einzugsquelle einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist kein privater Gläubiger und darf Bescheide erlassen. Es gilt Verwaltungsgerichtsbarkeit.