Rundfunkbeitrag: Bleibt die Beitragsnummer nach Umzug die gleiche?

3 Antworten

Hallo,

bis 2013 ist jeder Bürger der GEZ beitragspflichtig gewesen. Damit hat die GEZ die Beitragsnummer - richtig Teilnehmernummer je Bürger entwickelt. Seit Janur 2014 ist der "große Wurf" durch die Politik entstanden, daß N U R jeder Haushalt einmal den Rundfunkbeitrag entrichten muss. Alle im Haushalt wohnenden Personen sind gesamtschuldnerisch für den einen Rundfunkbeitrag verfplichtet. Also ist die Teilnehmernummer nun die Wohnung mit allen darin Wohnenden Personen.

Irrigerweise ist der Beitragsservice ist der Ansicht, dass nach der grundlegenden Änderung die Teilnehmernummer aber noch immer an einer Person zuzuordnen ist. Das has zwischenzeitlich zu einem unüberschaubaren Durcheinander geführt, den der Beitragsservice im Geschäftsbericht 2015 dann auch eingestanden hat. Man hat eben über die Änderung nicht nachgedacht und die EDV nur ein bischen angepasst.

Wer einmal ungezogen ist oder aus Wohn- und Lebensgemeinschaften ausgezogen ist, wird sich vor den Mahnschreiben des Beitragsservices nicht mehr retten können. Bei 20 Millionen Haushalten und 10 % Umzügen wechseln 2 Millionen Teilnehmernummern die Adresse. Und noch einmal für 2 Millionen Wohnungen müssen "neue" Teilnehmernummern (Personen) als Beitragspflichtige benannt werden. Da hat die GEZ, äh zum BeitragsSERVICE mutierte Verwaltung, ein tolles Chaos gestartet.

BEITRAGSSERVICE: Geschäftsbericht2015 Seite 8 "Rahmenbedingungen.  "Danach hat "...der Beitragsservice mit dem neuen Verfahren der Direktanmeldung keinerlei Erfahrungen.." 
Und dann stellt der Beitragsservice fest, "Auch die Komplexität der
Bearbeitung hat durch die Klärungssachverhalte zugenommen." "...vor
allem dann, wenn der Vorgang sämtliche Bearbeitungsstufen bis hin zum
Mahnverfahren oder zum Widerspruchsverfahren durchläuft."

LEIDER HILFT KEIN SCHREIBEN, KEIN HINWEIS AN DEN BEITRAGSSERVICE AUF DIESE URSACHE ZU DEM AKTUELLEN CHAOS

Der Beitragsservice ist weiterhin die von äußerster Ignoranz geprägte GEZ. Man hat ja nur den miesen Namen gewechselt...

siehe www.beitragsservice-deutschland.de

Ich glaube, die Nummer bleibt gleich

"Du GLAUBST Man at arms? Wie soll ich das verstehen?"
Heman 1987

Deine Beitragsnummer bleibt gleich - dein ganzes Leben lang - auch wenn du einmal alleine in eine Wohnung ziehen solltest. Du verlierst sie erst, wenn du dich abmeldest und das geht nur bei Tod, Auswanderung oder wenn es bereits einen anderen Zahler für deine Wohnung geben sollte.