Rundfunkbeitrag in Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr?

4 Antworten

Nein, muss man nicht.

Dein Freund hat vermutlich als Wohnort die Adresse der Kaserne angegeben, ohne darauf zu verweisen, worum es sich dabei handelt. So ließe sich die Sache eventuell erklären.

Als Bundeswehrangehöriger in einer Gemeinschaftsunterkunft muss man keine Rundfunkbeiträge zahlen, s. § 3 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, da es sich dabei um keine Wohnung handelt.

Allerdings könnte es sich um eine Forderung für eine frühere Wohnung handeln, die jetzt erst vollstreckt werden soll. Der Gerichtsvollzieher dürfte aber Schwierigkeiten mit der Vollstreckung in der Kaserne haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Kaserne als Wohnort angeben? Das ist mir neu.

Der Gerichtsvollzieher wird da nix machen können. Was will er beschlagnahmen? Dienstlich gelieferte Fernseher?

Wenn du eine Wohnung/Haus hast und die GEZ Gebühren nicht zahlst dann könnte man Probleme bekommen. Als Bw Angehöriger wirst du davon nicht Befreit.