Rückzahlung der Kaution und Abzug der Anwaltskosten (Vermieter )an der Kaution?

1 Antwort

Kosten die nichts mit dem Mietverhältnis direkt, wie z. B. Anwaltskosten, zu tun haben darf der Vermieter nicht mit der Kaution verrechnen.

Forder den Vermieter nachweisbar auf die Kaution unverzüglich zu erstatten.

Kommt er dem nicht nach, erlass einen Mahnbescheid.