Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer doppelt berechnet, Vermieter schickt Schreiben ungelesen zurück?
Hallo,
ich habe schon längere Zeit mit meinem Vermieter. Auslöser war, dass meine Nebenkostenabrechnung im Juni bereits erstellt wurde, der Vermieter mir sie aber nicht aushändigen wollte, weil ich eine Rückzahlung von (lt. ihm) 280 €) bekommen hätte. Zwischenzeitlich flatterte eine nicht rechtswirksame Mieterhöhung (nicht fristgerecht, ohne Zustimmungsverlangen, ohne Angaben zu Mietspiegel,...) ins Haus. Da es hier "nur" um 30 € geht, zahle ich diese aktuell unter Vorbehalt. Eigentlich hoffte ich damit auf Ruhe. Nun habe ich endlich die Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben von 380 € erhalten. Diese enthält einen offensichtlichen Fehler. Obwohl die Grundsteuer schon in der Abrechnung aufgeführt wird (Betriebskosten), zieht er den Betrag in einem Anschreiben nochmal von einem Erstattungsbetrag ab. In der Abrechnung aufgeührt sind 75,93 €, händisch zieht er nochmal den Betrag von 75,52 € ab. Das war auch schon 2014 so, allerdings wurde da die Grundsteuer noch nicht in der Abrechnung aufgeführt. Nun habe ich dem Vermieter einen Brief geschrieben, dass ich diesen Betrag von 75,52 € von der Januarmietzahlung in Abzug bringen werde. Allerdings hat mir der Vermeiter diesen Brief nun wieder (wahrscheinlich) ungeöffnet in den Briefkasten geschmissen. Kann ich trotzdem den Betrag in Abzug bringen? Ehrlich gesagt habe ich keine Lust mehr, wieder auf mein Recht zu verzichten, wo ich dem Vermieter eigentlich mit meiner freiwillig erhöhten Mietzahlung entgegen komme.
Danke für hilfreiche Antworten!
5 Antworten
Da es sich um einen inhaltlichen Fehler handelt, darfst du die Abrechnung auch selbst korrigieren. Da sich dein Guthaben um den nochmals angerechneten Betrag erhöht, darfst du diesen Betrag im Januar von der Miete abziehen.
Erhebe schriftlich per Einwurfeinschreiben Einspruch gegen die Abrechnung und teile in diesem dem Vermieter mit, wie du verfahren wirst. Es handelt sich hier um ungerechtfertigte Bereicherung im Sinne des § 812 BGB deren Herausgabe du fordern darfst.
... wieso denn freiwillig, wenn gar nicht bzw. lediglich unter Vorbehalt beleistet wird?
Und eine so kleine Wohnung (Grundsteuer 75 EUR, also rd. 25 m²) kann kein Guthaben in dieser Höhe abwerfen.
Für mich kann da etwas nicht stimmen.
Und flattern bzw. schmeißen in die Briefkästen funktioniert hier in unseren Hütten auch nicht.
Wieso lässt du diese Angelegenheit nicht beim Mieterbund prüfen und von dort aus erledigen.
Der Beitrag für den Mieterbund lohnt sich auf jeden Fall. Eigenmächtige Mietkürzungen können auch zur Kündigung führen.
Widersprechen Sei der abrechnun gund ziehen Sei den zuviel berechneten Betrag von der nächsten Mietzahlung ab.
Der Vermieter kann dann die Angelegenheit bei Gericht klären lassen.
Was steht denn vor dem händisch abgezogenen Betrag von 75,52 €?
Bevor Du irgend was abziehst/verrechnest solltest Du beim Vermieter Einsicht in die der Abrechnung zu Grunde liegenden Belege und Erläuterung der Abrechnung verlangen.
Sowohl in der Abrechnung als auch bei dem händisch abgezogenen Betrag steht Grundsteuer.
Der Vermieter wird keine Einsicht in die Belege gewähren, da er für mich nicht mehr erreichbar ist.