Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag?

4 Antworten

Die Verpackung ist nicht Bestandteil der Ware. Ich würde darauf bestehen, dass du den vollen Kaufpreis zurückbekommst, sofern die Ware nicht beschädigt wurde. Das klingt nach Abzocke. Mach auf jeden Fall rechtzeitig vom Widerrufsrecht gebrauch. Sonst kannst du nur noch auf die 2 Jahre Gewährleistung bestehen. Dass heißt die können bis zu drei Mal nachbessern bis alles passt. Wenns dann immer noch nicht klappt, kannst du darauf bestehen die Ware zurück zu geben.

"Man hat doch ein 14 tägige Rücktrittsrecht sogar ohne Angabe von Gründen..."

Das ist falsch. Du hast ja in einem Möbelmarkt gekauft. Da gibt es kein Rücktrittsrecht.

Du hast ein Recht auf Mangelbeseitigung. Falls diese fehlschlägt, hast Du einen Schadenersatzanspruch > Wertminderung.

Du verwechselt das mit Kaufverträgen über Internet (Fernabsatzverträge)

Gruß Dietmar

Ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt es im Fernabsatz, nicht beim Kauf im Laden, also steht dir dieses Recht nicht zu.

Du kannst reklamieren und Nachbesserung verlangen und erst, wenn dies nicht geschieht, dann vom Kauf zurück treten.

Wie kommst du drauf, dass du standardmäßig ein rücktrittsrecht hast?

Pacta sunt servanda