Rücktritt vom Sofakauf?

2 Antworten

Auch mündliche Absprachen sind bindent. Nur weil es ein Abholmarkt ist, bedeutet es nicht, dass sie auch liefern.

Wenn du das Sofa gar nicht mehr haben möchtest, dann ruf dort an und tritt vom Kauf zurück. Ich würde das noch zusätzlich schriftlich machen. Mach das aber schnell. Je schneller man das macht umso leichter geht es. Natürlich kommt man aus Verträgen raus, besonders, wenn man nicht zahlen kann oder sich schnell meldet. Im Vertrag wird auch eine Klausel dafür sein.

Ansonsten, wenn ihr das Sofa gerne hättet, dann ruf auch dort an. Der Verkäufer kann dir bestimmt erklären, ob du den Vertrag falsch oder richtig gelesen hast. Ich vermute mal, dass die mündliche Absprache gild. Wäre nur schöner gewesen, er hätte den Vertrag dahingehend geändert.

Die wollen ja verkaufen und nicht Kunden ärgern. Sie werden beides im Angebot haben: Lieferung auf Termin und Verkauf per Abholung.


Bei jedem Kauf sind immer die schriftlich bestätigten Angaben bindend.

In den AGB steht immer drin, dass mündliche Absprachen schriftlich bestätigt werden müssen. Wenn das hier nicht der Fall sein sollte, dann würde es mich sehr wundern.

Ein Rücktritt vom Kauf ist nur in besonderen Fällen vorgesehen.

Eine Widerspruchsfrist gibt es nur bei Haustürgeschäften und anderen Geschäften die in einem besonderen Gesetzt aufgeführt sind. Niemals aber in einem Geschäft. Das gilt auch bei Handyverträgen die du dort abschließt.

Wenn in dem Vertrag steht dass innerhalb von 48h abgeholt werden muss, dann ist das so.

Wenn ihr Lieferung frei Haus mit Aufbau und zu einem bestimmten Termin vereinbart habt, dann muss das im Vertrag stehen.

Mit der Finanzierung hat euer Möbelverkäufer nichts zu tun!

Er tritt dabei nur als Vermittler auf und bekommt dafür eine Provision von der Kreditbank.

Ihr habt sicherlich auch eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen und eventuell auch noch eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.

Diese Versichrungen haben eine feste Laufzeit. Über diesen Zeitraum müsst ihr die Prämien zahlen. Selbst dann, wenn ihr den Kredit vorher abgelöst habt. MfG

@Tronje2

Er hat doch eben erst gekauft. Da wird er doch wohl noch verhandeln können . Eventuell hat er es ja auch nur falsch verstanden und es kommt alles wie gewünscht mit Liefertermin.

Manchmal muss man auch nur mit den Leuten reden. Auch wenn es ein bindendert Kaufvertrag ist, so gibt noch so etwas wie Kulanz. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Verkäufer mit sich reden lassen, wenn man angemessen auftritt.

Viel Spass im realen Leben ! ! !
Der Name Realisti steht doch nicht etwa für reales Rechtsempfinden???? Dann würde mich Deine Antwort doch sehr wundern:


Auch mündliche Absprachen sind bindent

nicht wenn es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, der die Klausel "Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend" o.Ä. gibt.... Und das ist wohl in den allermeisten fällen so. Selbst wenn es nicht ausdrücklich drauf steht wird es schwierig etwas zu beweisen.


Wenn du das Sofa gar nicht mehr haben möchtest, dann ruf dort an und tritt vom Kauf zurück.

Ein Kauf in einem Ladengeschäft ist bindend.... demzufolge kann man höchstens freundlich anfragen, ob und zu welchen Bedingungen der Verkäufer einen Rücktritt vom Kaufvertrag akzeptiert


Ich würde das noch zusätzlich schriftlich machen.

Das bringt überhaupt nichts. Höchstens eine schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer kann man erbitten, sofern dieser überhaupt dem Rücktritt zustimmt.


Mach das aber schnell. Je schneller man das macht umso leichter geht es.

endlich mal ein vernünftiger Satz


Natürlich kommt man aus Verträgen raus, besonders, wenn man nicht zahlen kann

Irrtum:
der Verkäufer muss die Ware nicht mal ausliefern und kann sie so lange zurückhalten bis er die Bezahlung der Ware für wahrscheinlich hält, oder nachträglich Vorkasse verlangen wenn sich herausstellt das der Käufer nicht solvent ist. An den rechtlichen Folgen ändert das nichts. Es kamm zu einem gültigen Rechtsgeschäft das sowohl vom Verkäufer wie auch vom Käufer einzulösen ist. Die zuwiederhandlung ist notfalls gerichtlich zu erzwingen.


Im Vertrag wird auch eine Klausel dafür sein.

das ist durchaus möglich aber doch ehr die Ausnahme.


Ansonsten, wenn ihr das Sofa gerne hättet, dann ruf auch dort an. Der Verkäufer kann dir bestimmt erklären, ob du den Vertrag falsch oder richtig gelesen hast

bingo


Ich vermute mal, dass die mündliche Absprache gild.

es heisst "gilt" von Geltung... aber egal....
Die mündliche Absprache gilt nur wenn der Verkäufer sie nachträglich einräumt. Sowas kann schnell durch ein Versehen passieren oder er hat es schlichtweg vergessen.... In dem Fall ist davon auszugehen, das der Verkäufer sich auch daran erinnern kann und die Lieferung einräumt.


Die wollen ja verkaufen und nicht Kunden ärgern.

auch wieder richtig...
Trotzdem kann sowohl ein Verkäufer wie auch ein Käufer davon ausgehen, dass ein verbindliches Rechtsgeschäft auch von der Gegenseite eingehalten wird. Im Möbelhandel ist es allgemein üblich das ein Rücktrittswunsch eines Kunden gegen Zahlung Berechnung des entgangenen Gewinn statt gegeben wird. Die Kalkulation bei zu liefernden Möbeln liegt im allgemeinen bei 100% (Netto Einkaufspreis x 2 = Lieferpreis incl. MwSt.) Wobei der Kunde den kalkulierten Antleil für die Lieferkosten nicht tragen muss, da dies ein Kostenfakt darstellt, das bei Aufhebung des Rechtsgeschäft erst garnicht anfällt.

@Realisti

@RudiRatlos67

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. ;-) Ich wußte gar nicht, dass es hier eine Rechtschreibpolizei gibt.

Moin.
Dir steht ein Widerrufsrecht gem. §356b BGB zu (Verbraucherdarlehen). Widerrufst du diesen, bist du auch an deiner mit diesem Vertrag verbundenen Willenserklärung des anderen Vertrages nicht mehr gebunden. Vgl. §358 BGB.
Demnach musst du nur die Finanzierung widerrufen und somit ist auch der Kaufvertrag für den Händler erledigt, sofern du beides über den Händler abgeschlossen hast.

Der Form halber erwähne ich hier noch, dass ich weder Anwalt bin noch sonst was damit zu tun habe. Das ist keine Rechtsberatung. Dafür müsstest du dich an einen Anwalt wenden.