Was bedeutet bei dem Mahnscheid a) Anspruch hängt von Gegenleistung ab, wurde aber bereits erbracht, b) Anspruch hängt von Gegenleistung nicht ab?

4 Antworten

Beim nicht zurückgezahlten Darlehen: A. Warum? Du hast das Geld ja ausgegeben, das ist die bereits erbrachte Gegenleistung.

Beim Kabel: A. Warum? Du hast das Kabel verliehen, also herausgegeben. Das ist die erbrachte Gegenleistung.

Nicht erbrachte Gegenleistung wäre beispielsweise die Forderung auf eine Zahlung, für die Vorkasse vereinbart ist.

Um welche Summe geht es?

a) Wäre z.B. so etwas, jemand schuldet Fitnessstudiogebühren. Die Gegenleistung wäre, dass derjenige das Fitnessstudio nutzen kann.  Ob er es getan hat, ist eine andere Sache.

Flashlight123 
Fragesteller
 22.11.2015, 07:58

50 EUR...Hm ok, und was wäre das in meinem Fall?

grubenschmalz  22.11.2015, 08:00
@Flashlight123

Bin ich überfragt, ehrlich gesagt. Ich würde sagen b) 

Dir ist schon klar, dass der Mahnbescheid bei dir noch mal 30-50 Euro oben drauf kostet? Also wenn du das Geld hast und es dir nur um das Prinzip geht, schicke den Mahnbescheid ab, kann ich völlig verstehen. Falls du auf das Geld angewiesen ist, würde ich überlegen, ob ich gutes Geld noch schlechtem Geld hinterherwerfe. 

Rechtsberatung ist hier nicht zulässig.

Flashlight123 
Fragesteller
 22.11.2015, 07:48

Das ist keine Rechtsberatung, sondern Fragen zum Ablauf und zum Hintergrund

KlausM1966  22.11.2015, 09:18

Rechtsberatung ist hier nicht zulässig.

Schick mir bitte mal einen Link, wo ich diese Aussage nachlesen kann! Danke.

pilot350  22.11.2015, 11:18
@KlausM1966

Frage einfach die Moderatoren.

KlausM1966  22.11.2015, 13:58
@pilot350

Ich frage aber dich, denn du hast diese Ausage hier getätigt und kein Moderator! Die Richtlinien treffen diesbezüglich keine Aussage zu einem Verstoß .

Es wird bei den "Rechtlichen Hinweisen" nur folgendes vermerkt:

gutefrage.net ist nicht verantwortlich für den Inhalt von gegebenen Antworten und wird von jedwedem Schaden, der in diesem Zusammenhang entsteht, freigehalten. Insbesondere übernimmt gutefrage.net keinerlei Haftung für Beiträge, die im Bereich Finanz-/ Steuer- und Rechtsberatung gegeben werden. Fragen und Antworten zu diesem Thema stellen keine Rechtsberatung dar.

Der zitierte Text widerspricht deiner Aussage erheblich, oder?
Quelle: https://www.gutefrage.net/policy

Davon aber mal abgesehen, hat eine Antwort auf die gestellte Frage aber auch absolut nichts mit einer Rechtsberatung zutun. Hier geht´s um Ausfüllhilfe für ein Online-Formular!

mepeisen  22.11.2015, 19:57
@KlausM1966

Rechtsberatung ist per Gesetz ausschließlich Rechtsdienstleistern vorbehalten, also in erster Linie Anwälten. Allerdings ist eine allgemeine Forumsdiskussion keine Rechtsberatung.

Zu deiner ersten Frage, kann man keine Antwort geben ohne den Sachverhalt zu kennen. Es hängt eben davon ab, ob du eine Gegenleistung erbringen musst, aus der sich dann ein Anspruch begründet. (z.B. bei einem Kauf die Übergabe der Ware)

Dazu gibt es aber viele Beispiele im Netz und auch Erklärungen. Such mal nach "Mahnbescheid+Gegenleistung". Dann findest du hilfreiches, wie das hier: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?t=150

Die zweite Frage ist leichter. Ja, du kannst das später machen und das ist auch sinnvoll. Einen Link, mit guter Info, füge ich als Kommentar an.

Die weitaus wichtigere Frage ist allerdings, ob sich das alles lohnt? Bei der genannten Summe musst du schon über reichlich unausgefüllte Freizeit verfügen, denn allein der zeitliche Aufwand rechnet sich hier normalerweise nicht.

Zum Einen solltest du dir über die Rechtmäßigkeit deines Anspruchs 100 % sicher sein. Des Weiteren solltest du dir die Frage stellen, warum der Schuldner nicht zahlt.

Liegt es vielleicht am Geld? Wenn da nämlich nichts zu holen ist, dann ändert auch der Mahnbescheid nichts daran. Ok, du bekommst recht und einen Titel, aber wenn da nichts pfändbares ist, hast du gelitten.

Oder bestreitet der Schuldner den Anspruch bereits jetzt? Dann ist ein Verfahren ja schon vorprogrammiert und der Schuss könnte auch nach hinten losgehen. Hast du denn einen Darlehensvertrag oder eine andere, vom Schuldner mit unterzeichnete Vereinbarung?

Man hat ganz schnell gutes Geld dem Schlechten hinterher geworfen.