Was bedeutet bei dem Mahnscheid a) Anspruch hängt von Gegenleistung ab, wurde aber bereits erbracht, b) Anspruch hängt von Gegenleistung nicht ab?
Ich möchte einen Mahnbescheid für ein nicht zürück gezahltes Darlehen und ein verliehenes, nicht zurückgegebenes Scart Kabel erstellen. Für das Darlehen und für das Scart- Kabel habe ich bereits eine Mahnung geschrieben mit 5 EUR Schadenersatz für das Scart-Kabel, jedoch ohne Erfolg. Die Ansprüche habe ich gesondert aufgeführt im Mahnbescheid. Muss ich also a) oder b) eingeben, also a) Anspruch hängt von Gegenleistung ab, wurde aber bereits erbracht oder b) Anspruch hängt nicht von Gegenleistung ab?
Und was ist, wenn man den Punkt "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens" nicht anklickt und sie widerspricht, bleibt man dann auf den Kosten sitzen oder kann man nachträglich noch Klage erheben? Weiß ja nicht, wie viele Kosten auf mich zukommen. Mehrere Schuldeingeständnisse über Facebook und Whatsapp habe ich.
Sind zwei Fragen aber trotzdem danke :)
4 Antworten
Beim nicht zurückgezahlten Darlehen: A. Warum? Du hast das Geld ja ausgegeben, das ist die bereits erbrachte Gegenleistung.
Beim Kabel: A. Warum? Du hast das Kabel verliehen, also herausgegeben. Das ist die erbrachte Gegenleistung.
Nicht erbrachte Gegenleistung wäre beispielsweise die Forderung auf eine Zahlung, für die Vorkasse vereinbart ist.
Um welche Summe geht es?
a) Wäre z.B. so etwas, jemand schuldet Fitnessstudiogebühren. Die Gegenleistung wäre, dass derjenige das Fitnessstudio nutzen kann. Ob er es getan hat, ist eine andere Sache.
Rechtsberatung ist hier nicht zulässig.
Zu deiner ersten Frage, kann man keine Antwort geben ohne den Sachverhalt zu kennen. Es hängt eben davon ab, ob du eine Gegenleistung erbringen musst, aus der sich dann ein Anspruch begründet. (z.B. bei einem Kauf die Übergabe der Ware)
Dazu gibt es aber viele Beispiele im Netz und auch Erklärungen. Such mal nach "Mahnbescheid+Gegenleistung". Dann findest du hilfreiches, wie das hier: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?t=150
Die zweite Frage ist leichter. Ja, du kannst das später machen und das ist auch sinnvoll. Einen Link, mit guter Info, füge ich als Kommentar an.
Die weitaus wichtigere Frage ist allerdings, ob sich das alles lohnt? Bei der genannten Summe musst du schon über reichlich unausgefüllte Freizeit verfügen, denn allein der zeitliche Aufwand rechnet sich hier normalerweise nicht.
Zum Einen solltest du dir über die Rechtmäßigkeit deines Anspruchs 100 % sicher sein. Des Weiteren solltest du dir die Frage stellen, warum der Schuldner nicht zahlt.
Liegt es vielleicht am Geld? Wenn da nämlich nichts zu holen ist, dann ändert auch der Mahnbescheid nichts daran. Ok, du bekommst recht und einen Titel, aber wenn da nichts pfändbares ist, hast du gelitten.
Oder bestreitet der Schuldner den Anspruch bereits jetzt? Dann ist ein Verfahren ja schon vorprogrammiert und der Schuss könnte auch nach hinten losgehen. Hast du denn einen Darlehensvertrag oder eine andere, vom Schuldner mit unterzeichnete Vereinbarung?
Man hat ganz schnell gutes Geld dem Schlechten hinterher geworfen.