Rückgabe des eingezogenen Handy‘s von der Polizei?

3 Antworten

Wenn Dein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, haben die was Besseres zu tun, als Dein Handy auf Dateien zu untersuchen, die mit dem abgeschlossenen Verfahren nichts zu tun haben. Schreibe die StA einfach an und Du erhälst Nachricht von dem Polizeibeamten, auf dessen Büro Du Dein Gerät abholen kannst.

Du musst hier nun unterscheiden.

Die Sache mit dem online-Betrug ist erledigt.

Wenn die Staatsanwaltschaft die Videos gesehen hat, kann eine neue Anklage auf die zu kommen, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Somit wird dann dein Handy weiterhin als Beweismittel festgehalten.

Aber die sehen das ich zu der Zeit 17 war und laut Gesetzt darf man mit 17 mit einer begleitsperson fahren . Glaubt du die würden jetzt extra deswegen eine Auskunft bezüglich auf die Fahrerlaubnis machen ?

Und oder die Staatsanwaltschaft weiß auch nicht wie ich aussehe glaub ich

Selbstverständlich darf ein durch richterlichen Beschluss beschlagnahmtes Handy durchsucht werden. Werden dabei andere Straftaten entdeckt, können auch weitere Verfahren eingeleitet werden.