Rucksack gefunden

5 Antworten

Du hast ihn doch abgegeben. Der Besitzer sollte froh sein :)

MrMuster 
Fragesteller
 18.01.2015, 21:55

Ja ich habe ihn ja nicht direkt abgegeben...das ist es ja xD

Da es geschlossen war, bezweifel ich das es Folgen haben könnte

Wieso hast den Rucksack nicht dem Fahrer gegeben???

und an der Bushaltestelle abstellen war wohl nicht so die Superidee ...

MrMuster 
Fragesteller
 18.01.2015, 22:04

Nicht dran gedacht... erst nachdem ich ausgestiegen war, habe ich nach den Öffnungszeiten gegoogled und da war der Bus schon weg...

Super.. das bleibt da bestimmt liegen .. das nächste mal: Polizei .. die haben immer auf.

Du hast auf jeden Fall eine Pflichtverletzung begangen und die schlechteste Lösung gewählt. Eigentlich hättest du den Rucksack bei einem Empfangsberechtigten (im Bus meist nach den Bestimmungen der Fahrer) abgeben müssen, hilfsweise der Polizei. Das zeil irgendwo an der Bushaltestelle auszusetzen war zumindest fahrlässsig wenn das nun jemand mitgenommen hat. Selbst wenn du es im Bus hättest stehen lassen hätte der Fahrer bei der Endkontrolle oder der Reinigunsdienst es in Verwahrung genommen um über das zuständige Büro den Verlierer zu ermitteln. http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht_%28Deutschland%29

Da es nunmal so blöd gelaufen ist ist fraglich, ob sich jemand die Mühe macht das gegen dich wegen deiner Fahrlässigkeit weiter zu verfolgen. Zumal der Geschädigte (Verlierer) ja vermutlich garnicht bekannt ist. Wenn du Glück hattest und das Teil den Weg zum Fundbüro gefunden hat hattest du Glück und der Verlierer auch. Nächstes Mal besser nachdenken, echt...

MrMuster 
Fragesteller
 18.01.2015, 21:59

Muss ich denn mit Konsequenzen rechnen?

MrMuster 
Fragesteller
 18.01.2015, 22:07

"Das bloße Inspizieren einer Fundsache ist keine Inbesitznahme, somit ist derjenige rechtlich kein Finder: „Wer eine verlorene Sache nur zur Besichtigung aufnimmt und sofort wieder hinlegt, ist nicht Finder und begeht deshalb auch keine Pflichtverletzung.“ " - Wikipedia

Theoretisch hab ich das fundstück ja nur vom Bus zur haltestelle befördert....

Starciel  19.01.2015, 12:45
@MrMuster

Du hast es aber nicht dort gelassen wo es war sondern wie du richtig sagst befördert und an einer Stelle platziert, wo die Gefahr, dass es doch noch geklaut wird exponentiell höher war.

wie gesagt, ich gehe nicht davon aus, dass man sich von Amts wegen die Mühe macht da groß einzuschreiten, zumindest solange man nicht mal weiß wer Geschädigter ist. Wenn der sich melden sollte und der Rucksack nun weg ist kann es sein, dass er zivilrechtliche Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit geltend macht, allerdings wäre mir das an dessen Stelle zu viel Aufwand. Sauer wäre ich aber schon bei solcher "Hilfe".

Musst du wohlabwarten und nächstes mal etwas durchdachter vorgehen.