Roten Kennzeichen als Privat ausleihen

5 Antworten

"Rote" Kennzeichen sind sogenannte Händlerkennzeichen, wie der Name schon sagt, nur für Gewerbliche. Die kann man nicht leihen und der Besitzer solcher darf sie auch nicht verleihen - rein Rechtlich.

"rote Kennzeichen" bekommst du nicht. Du bekommst aber 5-Tages-Kurz-Zeit-Kennzeichen. Dafür brauchst du die Fahrzeugdaten und eine gültige HU (neu seit 01.04.15) für das Fahrzeug. Diese Kennzeichen bekommst du bei der Zulassungsstelle deines Wohnortes. Perso und evb-Nummer der Versicherung nicht vergessen. 

Rote Kennzeichen sind Werkstatt-Kennzeichen. Diese sind über die Werkstatt versichert! Als Privatperson bekommst du Probleme!

Du kannst Dir ein Überführungskennzeichen holen, dazu muß das Auto aber eine gültige HU ( TÜV im Volksmund ) haben.

Rote Kennzeichen haben Autohändler oder Autowerkstätte, wenn sie Dir jemand freiwillig gibt, obwohl er es nicht darf, dann nimmt er mindestens 20,-€ pro Tag.