Auto fahren mit Anderen Kennzeichen?

5 Antworten

Haftstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Siehe §22 StVG

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Fahren mit falschem Kennzeichen – diese Strafe droht

Wer ein amtliches Nummernschild in der beschriebenen Art und Weise verändert, der macht sich strafbar.

Denn: Der Kennzeichenmissbrauch kann als Urkundenfälschung angesehen werden.

Worum es sich bei diesem Straftatbestand konkret handelt, ist im Strafgesetzbuch (StGB) § 267 definiert.

Die Herstellung einer täuschend echt aussehenden Urkunde, die Modifizierung einer echten Urkunde und ihr Gebrauch werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Auch der reine Versuch ist bereits strafbar.

Noch deutlich schwerer sind die zu erwartenden Konsequenzen, wenn es sich um bandenmäßig organisierten gewerbsmäßigen Kennzeichenmissbrauch handelt.

In diesem Fall muss schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gerechnet werden.

https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kennzeichenmissbrauch/

  • Fahren ohne Versicherungsschutz
  • Betrug
  • Fahren ohne Zulassung
  • ggf. Diebstahl
lesterb42  26.01.2018, 16:55

+ Urkundenfälschung

TransalpTom  26.01.2018, 21:34
@lesterb42

Keine Urkundenfälschung. Das Kennzeichen als Urkunde wurde ja nicht gefälscht

kannste machen, solltest du aber nicht, wenn dir dein Führerschein lieb und teuer ist.

TransalpTom  26.01.2018, 21:35

Hat mit Führerschien nichts zu tun

das kann schlimm ausgehen, lass es sein: Fahren ohne Versicherungsschutz und Urkundenfälschung, beide sind Straftaten