Mit 50ccm Roller zu schnell gewesen / Polizei ...

5 Antworten

Du wirst im schlimmstenFall mit einer Anzeige wg. Fahrens ohne gueltige Fahrerlaubnis rechnen muessen. Denn mit einer 50 ccm Maschine darfst Du halt nicht schneller als werkseitig ausgelegt fahren ! Die Entfernung des Distanzrings gilt als unerlaubte Handlung und dadurch hast Du Dich strafbar gemacht.

Denn mit einer 50 ccm Maschine darfst Du halt nicht schneller als werkseitig ausgelegt fahren !

werksseitig ausgelegt???

er darf nicht schneller als das Gesetz erlaubt!!

Wenn du als Halter/Fahrer feststellst, dass dein Roller zu schnell fährt, mußt du (theoretisch) den Gaszug verlängern, um nicht über die erlaubten 45 km/h zu kommen. Da du in deinem Fall den Distanzring ausgebaut hast, kommst du mit " was kann ich denn dafür" nicht davon.

Hallo FreeGStar

Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 10 - 20 TS Geldstrafe (*1

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

Muss ich sie dann trotzdem noch mehr drosseln oder wie?

selbstverständlich

Ja du musst sie noch weiter drosseln wen sie mit 70 eingetragen ist schließlich darfst du das mit deinem Führerschein so nicht fahren

Ja musst du. Und wenn ganz dicke kommt erhältst du eine Strafe wegen fahrens ohne Fahrerlaubins.