Roller gesetze

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Als Kleinkrafträder gelten auch:

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH*) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. Die bis 60 km/h bbH.

    *) bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Wenn also die bbH in den Papieren so angegeben ist, dürfen diese Kleinkrafträder auch mit Klasse M (AM) gefahren werden.

Das ganze gilt auch noch ab 19.01.2013, wenn aus der Klasse M die Klasse AM wird:

  • Klasse AM, Kleinkrafträder, je max. 45 km/h, 50 ccm; sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, max. 45 kmh, max. 350 kg Leermasse und max.50 ccm bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) oder bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW.

Dein Roller von 2004 darf also max. 45 km/h fahren (Tacho 50 denn der hat Voreilung^^).

Solltest du mit dem Gedanken spielen, später Motorrad fahren zu wollen, lohnt sich für dich eher die

  • Klasse A1 (ab 19.01.2013) Leichtkrafträder, je max. 125 ccm, 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg; sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW. Probezeitbeginn. (Beschränkung auf 80 km/h entfällt).

Denn für die Klasse A2 (heute A beschränkt) gilt dann:

  • Ab 18: Klasse A2: Krafträder bis max. 35 kW, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur noch eine praktische Prüfung erforderlich.

D. h.: wer Klasse A1 hat, braucht nach 2 Jahren für Motorrad nicht nochmal das komplette Fahrschulprogramm ablegen. ;)

Eichbaum1963  11.09.2012, 19:56

Vielen Dank für den Stern. ;)

Wenn du beim TÜV ein Pickerl machen willst kann es auch 55-60 gehen die schauen eher auf Bremsen Bremsflüssigkeit Reifenprofil etc..

Und wegen Geschwindigkeit auf der Straße: in Deutschland wird auf der Rolle sowieso viel zu viel toleranz Abgezocken das heißt du kannst dein Roller locker lassen von der Geschwindigkeit.. Aber wenn sie dich ab 64km/h Blitzen is das Taferl weg Und auf der Rolle ab 74km/h

LG

Eichbaum1963  28.07.2012, 15:53

Nee du, nicht erst ab 64 km/h sondern bei erlaubten 45 km/h schon sehr viel früher - da ist spätestens bei echten 52 km/h der Bart ab.

Und an Pickerl brauchen die Fahrzeuge mit VS-Kennzeichen in D nicht. ;)