Roller gesetze
Hallo, habe mofa mache nächstes jahr roller also M und hab ne frage, es gab ja mal eine zeit da durften die roller 60 und dan 50 und heute noch 45 kmh fahren, mein roller ist 2004 gebaut ein piagigo, er ist komplet original, nur überholt wurde er, also neue reifen bremsbaken etc. jetzt er läuft auf der geraden 60-65kmh aber ich darf ja nur 45 fahren, es ist aber ein 50ccm motor, mus ich jez das auch noch drosseln lassen ? und auf welche geschwindikeit?
2 Antworten
Als Kleinkrafträder gelten auch:
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH*) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. Die bis 60 km/h bbH.
*) bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Wenn also die bbH in den Papieren so angegeben ist, dürfen diese Kleinkrafträder auch mit Klasse M (AM) gefahren werden.
Das ganze gilt auch noch ab 19.01.2013, wenn aus der Klasse M die Klasse AM wird:
- Klasse AM, Kleinkrafträder, je max. 45 km/h, 50 ccm; sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, max. 45 kmh, max. 350 kg Leermasse und max.50 ccm bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) oder bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW.
Dein Roller von 2004 darf also max. 45 km/h fahren (Tacho 50 denn der hat Voreilung^^).
Solltest du mit dem Gedanken spielen, später Motorrad fahren zu wollen, lohnt sich für dich eher die
- Klasse A1 (ab 19.01.2013) Leichtkrafträder, je max. 125 ccm, 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg; sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW. Probezeitbeginn. (Beschränkung auf 80 km/h entfällt).
Denn für die Klasse A2 (heute A beschränkt) gilt dann:
- Ab 18: Klasse A2: Krafträder bis max. 35 kW, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur noch eine praktische Prüfung erforderlich.
D. h.: wer Klasse A1 hat, braucht nach 2 Jahren für Motorrad nicht nochmal das komplette Fahrschulprogramm ablegen. ;)
Vielen Dank für den Stern. ;)
Wenn du beim TÜV ein Pickerl machen willst kann es auch 55-60 gehen die schauen eher auf Bremsen Bremsflüssigkeit Reifenprofil etc..
Und wegen Geschwindigkeit auf der Straße: in Deutschland wird auf der Rolle sowieso viel zu viel toleranz Abgezocken das heißt du kannst dein Roller locker lassen von der Geschwindigkeit.. Aber wenn sie dich ab 64km/h Blitzen is das Taferl weg Und auf der Rolle ab 74km/h
LG
Nee du, nicht erst ab 64 km/h sondern bei erlaubten 45 km/h schon sehr viel früher - da ist spätestens bei echten 52 km/h der Bart ab.
Und an Pickerl brauchen die Fahrzeuge mit VS-Kennzeichen in D nicht. ;)