Restwertangebot der Kfz Versicherung - muss ich das annehmen?

6 Antworten

Es wäre hilfreicher, wenn Du hier mal alle Zahlen auf den Tisch legst: Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Restwert - sonst besteht die Gefahr, dass man aneinander vorbeiredet. Grundsätzlich ist es so, dass Du mit Deinem Fahrzeug machen kannst, was Du willst, aber Dir Restwerte beim Schaden angerechnet werden, damit Du Dich nicht am Schaden bereicherst.

Was hat denn Dein Gutachter ermittelt an Reparaturkosten?

Wenn das gute Stück in Deinem Bestand bleibt, gibt es ja bis zu 130% vom Restwert.

Wieso geht Dein Makler nicht ans Telefon?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst es nicht verkaufen, aber bei fiktiver Abrechnung gemäß Gutachten wird der Restwert von der Regulierung abgezogen.

Wenn du fachgerecht reparieren lässt und die Kosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, bekommst du die vollen Reparaturkosten erstattet.

Du entscheidest selbst. Du kannst "nach Gutachten " abrechnen. Natürlich erhältst du dann nur den errechneten Schaden ersetzt (plus Nutzungsausfall). Was du dann mit dem Fahrzeug machst, ist deine Angelegenheit.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Solange es dein Fahrzeug ist, kannst du damit machen, was du willst.