Bafög nach Studienabbruch komplett zurückzahlen?
Hallo zusammen
Folgendes Problem: Habe nur 1 Semester studiert und mir hat das Fach überhaupt nicht gefallen hatte es mir anders vorgestellt also habe ich mich exmatrikuliert. Jetzt hab ich einen Brief bekommen in dem steht, dass ich für das bafög amt Leistungsnachweise vorweisen muss und eine Erklärung, bis wann ich die VL besucht habe. war allerdings 3 monate nirgendwo mehr anwesend und habe auch keine Klausur mitgeschrieben. Hab da mal angerufen und mir wurde gesagt ich soll dann halt nur die Erklärung hinschicken. Anwesenheit wurde nur bei einer Übung kontrolliert da war ich 2 Monate. Bei den Seminaren sonst nicht hatte mich zwar in Listen eingetragen aber hat kein Prof. kontrolliert wer kommt hatte so das Gefühl das war denen Jacke wie Hose. Soll ich jetzt in der Erklärung lügen und sagen, dass ich länger an den VL+Seminaren teilgenommen habe oder bekommen die das raus?? (vielleicht war ja doch später mal kontrolle in nem seminar als ich nicht mehr da war) Wenn ja muss ich dann alles komplett zurückzahlen und Strafe noch dazu ??? Oder nur die 3 Monate komplett?? Ich hab echt Panik und bin völlig ratlos ich hoffe jemand hat einen guten Rat und kann mir sagen wie ich mich jetzt am besten verhalten soll und was ich schreiben soll.
Danke im Voraus
2 Antworten
Hi,
das Problem ist, dass Bafög nur für die Zeit gezahlt wird in der du noch das Studium wirklich beenden willst. Das wird meist mit Anwesenheit oder Prüfungsanmeldungen nachgewiesen.
Im Moment der Exmatrikulationsabgabe (egal auf welches Datum du dann später exmatrikuliert wird) steht dir kein Bafög mehr zu, da du dich innerlich entschieden hast das Studium nicht zu beenden. Wann hast du denn die Bitte um Exmatrikulation abgegeben?
Die ersten 2 Monate kannst du nachweisen, dass du da warst. Danach wird es kritisch.
Im schlimmsten Falle musst du die Zeit, die du nicht nachweisen kannst, das Bafög zu 100% und sofort zurückzahlen, da dir das Geld nie zustand.
Die letzten 3 Monate warst du ja nicht mehr am Beenden des Studiums interessiert, warum solltest du also fürs nichtstun gefördert werden? Und genau deswegen kann es gut sein, dass du die letzten Monate zurückzahlen musst und eben nicht nur die Hälfte.
Da du dich nicht für Prüfungen angemeldet hast liegt der Verdacht nahe, dass du gar keine Lust hattest das Ganze zu beenden. Und dann werden sie - je nach Ehrgeiz deines Bearbeiters - schon schnüffeln etc. Es gab schon Fälle da wurden zB Nachweise über Bücherausleihen in der Bib als Nachweis akzeptiert.
Wenn du lügst bewegst du dich auf dünnem Eis.
Ich glaube nicht das es die Bafög Leute Interessiert wie deine Anwesenheit gewesen ist. Wenn du 1 Monat anwesend bist aber 4 Jahre das Bafög bekommen hast dann darfst du auch 4 Jahre zurück zahlen. Du musst aber sicher nicht mehr zurück zahlen als du bekommen hast.
Also wenn ich jetzt sage, dass ich 5 Monate die Vorlesungen besucht hab obwohl ich nur 2 da war können die also rausfinden, das ich nicht anwesend war??? Bei den VL ist ja keine anwesenheitspflicht