Reservierungsgebühr bei Mietwohnung zulässig?

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Das ist unzulässig, da unangemessene Benachteiligung des Mieters. Derartige Kosten sind Verwaltungskosten die vom Vermieter zu tragen sind.

Da die Gebühr offenbar NICHT fällig ist, wenn der Mietvertrag zustande kommt, dürfte es sich eben nicht eine versteckte Maklergebühr handeln.

Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob die Gebühr bei Absage überhaupt fällig sein darf. Verträge kommen durch 2 übereinstimmende Willenserklärung zustande. Wenn du den Mietvertrag zugeschickt bekommst, kann es sein, dass du mit Klauseln darin nicht einverstanden bist und so Veränderungen erreichen möchte. Diese freie Willenserklärung nun durch eine Gebühr regelrecht auszuhebeln, ist rechtlich kaum haltbar, berührt sogar strafrechtliche Azpekte wie Nötigung denn vereinfach ausgedrückt: Entweder du unterschreibst oder musst eine Menge Geld zahlen. So eine Miete zu zahlen ist ja auch nicht ohne. Daher für mich rechtswidrig.

Diese Gebühr  wird  fällig,  wenn  Du -  wie  schon  aufgeführt den  Mietvertrag  schon  anfertigen lässt und  dann die Wohnung  doch  nicht  willst. Dem  Vermieter  ensteht  dadurch  Verlust  bei der Mieteinnahme. Schließlich hätte  er  die Wohnung in  der Zeit  auch  an  jemanden  Anderes  Vermieten  können

Fameuse 
Fragesteller
 15.05.2015, 07:27

Hab ich vergessen zu erwähnen: Die Wohnung wäre erst zum 01.07 bezugsfrei. Es waren ca. 20 Bewerber vor Ort. Ich denke nicht das es da Einnahmeverluste geben sollte. Außerdem sollte man doch das Recht bekommen den Mietvertrag anzuschauen und falls der einem nicht zusagt, die Wohnung doch nicht zu nehmen, oder?

beast  15.05.2015, 07:42
@Fameuse

Nehmen  wir  mal an,  Du  sagst  zu -  bis  zum 1.7.  ist  ja  noch  viel  Zeit. Der Vermieter  sagt allen  anderen  Bewerbern  ab.  Die  suchen  also weiter.  Plötzlich  fällt  es  Dir  ein,  dass  Du die Wohnung  nicht  mehr  willst. Der  Vermieter  muss  die Wohnung  neu  ausschreiben. So  eine  Ausschreibung  ist  nicht  immer  kostenlos. Einzelheiten -  sprich  die  wichtigsten  Aspekte  aus  dem  Mietvertrag erfragt  man  bei der  Besichtigung .

Jewi14  15.05.2015, 08:18
@beast

Nein, das ist falsch. Diese Gebühr soll dann bereits bezahlt werden, wenn der Vermieter oder Makler den Vertrag zusendet und du unterschreibst sollst. Der Absender verhindert so, dass der Mieter den Vertrag überprüft und erst danach unterschreibt. Niemand muss einen Vertrag einfach unterschreiben oder zahlen, das grenzt an Nötigung.

Dein letzter Satz ist total falsch. Nur was schriftlich im Mietvertrag steht, ist auch beweisbar und nicht, was mal eben nebenbei bei der Besichtigung gesagt wird. Außerdem kann der Vermieter immer noch überraschende Klauseln im Mietvertrag aufnehmen und dann heißt es: unterschreib oder zahl! Wohl kaum,

anitari  15.05.2015, 07:41

Nach deutschem Mietrecht ist so eine Gebühr unzulässig. Das sich ein Mieter nach ausstellen und lesen des Vertrages  es anders überlegt ist das Geschäftsrisiko des Vermieters.

albatros  16.05.2015, 02:17

Das ist ja mal was ganz neues, allerdings falsch, da unzulässig. Es ist reine Abzocke.

In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Wenn du so einen Vertrag unterschreibst, musst du auch zahlen.

ob es rechtens ist weiß ich nicht,wahrscheinlich nicht,aber die wollen sich absichern,denn wenn sich zig leute bewerben und man entscheidet sich für jemanden und der will dann doch nicht ,fangen die wieder von vorne an.


albatros  16.05.2015, 02:19

aber die wollen sich absichern,denn wenn sich zig leute bewerben und man entscheidet sich für jemanden und der will dann doch nicht ,fangen die wieder von vorne an.

das ist wirtschaftliches Risiko und vom Vermieter zu tragen.