Reservierungserklärung, muss ich die Wohnung dann nehmen?

1 Antwort

Eine Reservierungserklärung ist noch kein Mietvertrag. Ihr bleibt nach dem Auftraggeber-/Bestellerprinzip aber diejenigen, die dem Makler die Courtage zu bezahlen haben. Allerdings diese nur für die eine tatsächlich genommene Wohnung. Hättet Ihr auf ein freies Angebot bei den Wohnungsanzeigen reagieren können, dann wäre trotz Makler die Courtage für Euch entfallen und zu Lasten den Wohnungsanbieters gegangen.   

heißt das wir müssen etwas zahlen ?